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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 03.03.2007, 19:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2007
Beiträge: 6
Standard Bewerbung Refendariat / Problem: Einträge Führungszeugnis


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Es geht um einen Führungszeugnis mit 3 Einträgen:
1. Mehrmaliges Schwarzfahren bei der BVG; Körperverletzung (Geldstrafe von 50 Tagessätzen)
2. Fälschen eines BVG-Fahrscheins (Geldstrafe von 80 Tagessätzen)
3. Kaufhaus-Diebstahl (Geldstrafe von 30 Tagessätzen)

Sind solche Einträge erheblich für eine Bewerbung für eine Stelle in der Vorbereitungsdienst (Referendariat) ?
Da es sich bei den aufgeführten Straftaten um Wiederholungstaten handelt und nicht um Bagatelldelikte könnte eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ausgeschlossen scheinen?.

Aber inwiefern unter Abwägung dieses nach Artikel 12 Grundgesetz bestehenden Rechtsanspruchs auf Beendigung eine Ausbildung dennoch eine Möglichkeit der Einstellung in den Vorbereitungdienst für ein Lehramt besteht, stellt sich nun die Frage!

Geändert von crossbody (03.03.2007 um 20:10 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 03.03.2007, 20:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Bewerbung Refendariat / Problem: Einträge Führungszeugnis

bin der Auffassung dass der Weg dazu verschlossen ist

[SIZE="3"]kann sein ![/SIZE]
wenn Sie argumentieren können (dagegen halten warum dies passiert ist un das, also glaubhaft darstellen)
könnten Sie eine Change haben

Zitat:
Zitat von crossbody Beitrag anzeigen
Es geht um einen Führungszeugnis mit 3 Einträgen:
1. Mehrmaliges Schwarzfahren bei der BVG; Körperverletzung (Geldstrafe von 50 Tagessätzen)
2. Fälschen eines BVG-Fahrscheins (Geldstrafe von 80 Tagessätzen)
3. Kaufhaus-Diebstahl (Geldstrafe von 30 Tagessätzen)

Sind solche Einträge erheblich für eine Bewerbung für eine Stelle in der Vorbereitungsdienst (Referendariat) ?
Da es sich bei den aufgeführten Straftaten um Wiederholungstaten handelt und nicht um Bagatelldelikte könnte eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ausgeschlossen scheinen?.

Aber inwiefern unter Abwägung dieses nach Artikel 12 Grundgesetz bestehenden Rechtsanspruchs auf Beendigung eine Ausbildung dennoch eine Möglichkeit der Einstellung in den Vorbereitungdienst für ein Lehramt besteht, stellt sich nun die Frage!
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