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Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2002, 00:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2002
Beiträge: 1
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Hallo,

ich würde gerne einen Rat zu meinem folgenden Problem bekommen.

Ich habe in meiner Tätigkeit als Webdesigner in einer Firma eine Internetpräzens erstellt. Nun wurde ich von dieser Firma gekündigt. Wie sieht es mit der gesetzlichen Lage aus?

Laut meinen Recherchen bleibe ich trotzdem Urheber der Internetseite muss aber meinem Arbeitgeber ein unentgeltliches Nutzungsrecht geben. Aber hat er nun das auschließliche Nutzungsrecht oder nur ein einfaches. Und wie sieht das jetzt weiterhin aus, muss ich die Daten (Login, FTP Server usw) an meinen Arbeitgeber übergeben?
Und was heißt das nun genau Nutzungsrecht? Darf ich als Urheber z.b. die Seite einfach vom Netz nehmen?
Wie sieht es es aus wenn die Seite verändert werden soll?

Leider konnte ich selbst in den Gesetzestexten keine eindeutigen Erklärungen finden!

Und stimmt das nun das durch meine Angestelltenverhältniss die Internetseite schon durch mein Lohn abgegolten ist oder kann ich weitere Forderungen stellen?

Über Hilfe würde ich mich freuen
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  #2 (permalink)  
Alt 29.12.2002, 04:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2002
Beiträge: 3
Standard

Schade, dass du bisher keine antwort erhalten hast. mir ist etwas ähnliches passiert, die sache liegt nun schon seit 2 jahren beim dritten anwalt.
aus dem netz nehmen würde ich schön lassen, da als weiterer streitpunkt noch schadenersatzforderungen auf dich zukommen könnten ... (störung des geschäftsbetriebes, aufträge entgangen, etc etc.)
weitere forderungen kannst du meines wissens wirklich nicht stellen. das ist alles abgegolten. und gesetzt den fall, deine firma behält das komplette layout, ändert aber nur die farben ein wenig, modifiziert die abbildungen schon leicht und ändert alle schriften von "times" nach "helvetica", hast du sowieso schon verloren; denn dann ist das eine eigene kreative schöpfung geworden, mit entsprechendem schutz.

ach ja .. *seufz* werde meinen fall hier auch demnächst mal offenbaren, für alle, die an einem echten web-krimi interessiert sind!
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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2006, 13:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard bleibt "deine" seite

Die kündigung hat mit der webseite nichts zu tun.
Und ein unentgeltliches nutzungsrecht, hättest du besser definieren müssen.

Denn: Die firma muss dir auch weiter die kosten überweisen, z.b. für hosting.
Oder sagen wir mal, der inhalt muss aktualisiert werden, kannst du ebenfalls sagen, kostenlos mach ich das nicht. Wie gesagt das jetzt hat nichts mit der kündigung zu tun.

Sollte die firma einen anderen damit beauftragen, die seite weiterzu führen, dann würde ich die domain abmelden, mit hosting, etc. dem neuen grafiker die datein auf CD brennen, (gegen entgelt das die firma zahlen muss, ist ja arbeit/aufwand für dich), dem neuen grafiker ebenfalls bescheid zu sagen, dass er die domain wieder bei seinem hoster anmelden muss inkl. webspace/hosting.
Dann hast du nichts mehr mit der seite... aber wohl auch viel stress weg von dir :-)

Gruß
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