AW: Angeblich kaputter Gegenstand Meine Frage dazu wäre noch, was ist wenn der Käufer sich in der Zwischenzeit selbst um eine neue Sache bemüht, also auch über ebay oder im Fachhandel. Kann er den bezahlten Kaufpreis auch als Schadensersatzforderung an den Verkäufer durchsetzen ?
Was ist wenn die Sache nun nur "ähnlich" ist, oder günstiger war, als die ursprünglich ersteigerte Sache ?
Was wäre wenn der Verkäufer sich einfach nicht auf eine Fristsetzung meldet, und alles ignoriert ?
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