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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 06.03.2007, 11:46
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Falsch Preis - muss Händler liefern


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Wenn ein Onlineshopbesitzer eine Ware falsch auspreist bzw. sein Angestellter dies macht und ein Käufer diese Ware bestellt, eine Bestätigungsmail mit Überweisungsdaten erhält, ist denn das bindend. Muss der Händler liefern oder kann dieser per Mail einfach abwimmeln "Sorry, falsch ausgepreist. Man wird verstehen, das dieser Artikel nicht für diesen Preis zu haben ist." MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 07.03.2007, 10:43
RandomAce
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Falsch Preis - muss Händler liefern

Es gibt eine Reihe von Urteilen die das bejahen.
Die Bepreisung ist nur Teil des Angebots zum Vertragsabschluß und eine automatisierte Mail mit der Bestellbestätigung noch keine Vertragsannahme.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2007, 11:05
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Falsch Preis - muss Händler liefern

Und wenn jemand schreibt :Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Bestellung. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist
der Kaufvertrag zustande gekommen. Nachfolgend haben wir nochmals
zur Kontrolle Ihre Bestelldaten aufgeführt.

wie siehts dann aus?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2007, 14:51
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: Falsch Preis - muss Händler liefern

Kommt darauf an.
I.d.R. liegt bei Webshops eine invitation ad offerendum vor. Also das du als Kunde das Angebot an den Verkäufer machst, die Ware für den Preis zu kaufen. Der Händler nimmt dieses dann an oder kann es ablehnen. Eine Ausnahme ist wenn im Onlineshop die genaue Anzahl der Waren auf Lager angezeigt werden, dann liegt ein Angebot vor.

In deinem Fall kam nur eine Bestätigungsmail. Diese ist für gewöhnlich keine Annahme, sondern nach BGB vorgeschrieben. Meistens sind diese auch automatisch vom Shopsystem generiert und kommen kurz nach Bestellung. Aber eine Annahme durch den Händler liegt eigentlich noch nicht vor. Erst durch Rechnung oder Zusendung der von dir bestellten Ware.

Sollte er dein Angebot dennoch annehmen, kann er es in geeigneter Frist noch anfechten, wenn er den Fehler erst später bemerkt hat, z.B. weil die Rechnung von einem Computersystem generiert wurde und er es somit z.B. bei Kontrolle der Kontoauszüge sieht.

Würde sagen du hast kein Recht auf Lieferung
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  #5 (permalink)  
Alt 07.03.2007, 14:53
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: Falsch Preis - muss Händler liefern

Zitat:
Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
Und wenn jemand schreibt :Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Bestellung. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist
der Kaufvertrag zustande gekommen. Nachfolgend haben wir nochmals
zur Kontrolle Ihre Bestelldaten aufgeführt.

wie siehts dann aus?
Sry, übersehen... hier siehts schon besser für dich aus. Aber er kann es noch immer anfechten, wenn er im Erklärungsirrtum war. Also bei Abgabe dieser Erklärung nicht in voller Kenntniss der Sachlage war. Wie z.B. bei einer voll automatisierten Bestellabwicklung. Die Anfechtung muss dann fristgerecht (sofort nach Bekanntwerden seines Irrtums), erklärt werden.
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