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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Und wenn jemand schreibt :Sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Bestellung. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Nachfolgend haben wir nochmals zur Kontrolle Ihre Bestelldaten aufgeführt. wie siehts dann aus? |
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| Kommt darauf an. I.d.R. liegt bei Webshops eine invitation ad offerendum vor. Also das du als Kunde das Angebot an den Verkäufer machst, die Ware für den Preis zu kaufen. Der Händler nimmt dieses dann an oder kann es ablehnen. Eine Ausnahme ist wenn im Onlineshop die genaue Anzahl der Waren auf Lager angezeigt werden, dann liegt ein Angebot vor. In deinem Fall kam nur eine Bestätigungsmail. Diese ist für gewöhnlich keine Annahme, sondern nach BGB vorgeschrieben. Meistens sind diese auch automatisch vom Shopsystem generiert und kommen kurz nach Bestellung. Aber eine Annahme durch den Händler liegt eigentlich noch nicht vor. Erst durch Rechnung oder Zusendung der von dir bestellten Ware. Sollte er dein Angebot dennoch annehmen, kann er es in geeigneter Frist noch anfechten, wenn er den Fehler erst später bemerkt hat, z.B. weil die Rechnung von einem Computersystem generiert wurde und er es somit z.B. bei Kontrolle der Kontoauszüge sieht. Würde sagen du hast kein Recht auf Lieferung |
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| Sry, übersehen... hier siehts schon besser für dich aus. Aber er kann es noch immer anfechten, wenn er im Erklärungsirrtum war. Also bei Abgabe dieser Erklärung nicht in voller Kenntniss der Sachlage war. Wie z.B. bei einer voll automatisierten Bestellabwicklung. Die Anfechtung muss dann fristgerecht (sofort nach Bekanntwerden seines Irrtums), erklärt werden. |
| Tags: falsch, haendler, liefern, preis |
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