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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige wie sieht das eigentlich aus wenn man bei eBay einen Artikel ersteigert diesen bezahlt an den Verkäufer und der VErkäufer einen ganz anderen Artikel jemanden zusendet der erheblich von der Artikelbeschreibeung abweicht. Kann man den Verkäufer deswegen belangen??? Nützt es etwas, wenn man mit einer trafanzeige droht? Nutzt ein Strafanzeige bei der Polizei etwas? Bekommt der Käufer jemals sein Geld wieder? Gäbe es sonst irgendeine möglichkeit den Verkäufer deswegen dran zu bekommen??? Gruß superstar555 |
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| Klar. Die erhaltene Ware weicht ja von dem im Vertrag vereinbarten ab. Schau mal hier, steht alles schön beschrieben: "http://wwwhomes.uni-bielefeld.de/enibi/mubk/bildungsgaenge/bs/pk/faecher/bw/kap7/bw07_51.htm" einfach copy and paste, ist eine uniseite, und läuft nicht über www. sonder über wwwhomes., das rafft das Forum hier nicht Geändert von Styx (12.03.2007 um 20:40 Uhr). |
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| Ja das ist klar die gesetze beim gewerblichenkauf kenne ich Das ist aber kein Gewerblicher Käufer oder PoweSeller sondern ein Stink normaler Privat mann der diesen Betrug gemacht hat! |
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| Ist genau das Gleiche bei einem Nichtkaufmann. Du hast auch hier die Rechte wie bei einem Kaufmann wenn der falsch Liefert. Was du nicht hast ist ein Umtauschrecht, aber das bezieht sich auf die korrekt gelieferte Ware. |
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| Ja Ok! Aber lohnt es sich denn eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten wenn der Verkäufer nicht reagiert und nicht antworte und keine richtige ware liefert. Hat man ein chance , wenn man eine Anzeige macht oder fällt diese untern Tisch??? |
| Tags: ebaywenn, erhaelt, ersteigert, ganz, ware |
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