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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 23.03.2007, 12:55
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Ist das strafbar???


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Also gestern war ich in einem Chat und wollte endlich mal mit einer Frau etwas mehr tun! Und ich habe eben dafür 100 Euro geboten und habe mehrere Frauen angeschrieben! DAs mit den 100 euro sollte eighentlich ein scherz sein!!! *peinlich aber wahr*

Und plötzlich schreibt mich der Chatoperator an und sagt, dass ich wegen dem Paragraphen 156 oder war es 152???? so und so angezeigt werde usw.

Was hat das zu bedeuten? Muss ich mir jetzt Sorgen machen, wenn er sagt, dass er es den Behörden mitteilt? Was kann man dagegen tun? Und wie findet man hraus, ob man tatsächluich angezeigt worden ist?

Bitte um eure Hilfe! Hoffe ihr helft mir wieder dabei und ich kann wieder auf euch zählen! :-)
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2007, 14:15
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Ist das strafbar???

Herrausfinden tust du es wenn du bald Post bekommst.
Hat er gesagt nach welchem Gesetz? §§ 152, 156 gibts es viele in deutschlands Gesetzeslandschaft *g*
Nach BGB und StGB ists jedenfalls nix. Mir fällt aus dem Stehgreif auch nix ein, bin aber auch kein Anwalt, sondern Student, also kein Gewehr.

Könnte mir §177 StGB vorstellen, Sexuelle Nötigung, wobei dein Sachverhalt dort nicht zwingend hervorgeht, aber bei Auslegung möglich wäre. Außer vielleicht (1) 3. Denkbar wäre vielleicht auch §185, Beleidigung.

Aber auch nach §§116, 118, 119 und 120 OWiG
Wobei 120 direkt die Prostitution anspricht

§ 116 OWiG
Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen zu einer mit Geldbuße bedrohten Handlung auffordert.

§ 118 OWiG
Belästigung der Allgemeinheit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

§ 119 OWiG
Grob anstößige und belästigende Handlungen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. öffentlich in einer Weise, die geeignet ist, andere zu belästigen, oder

2. in grob anstößiger Weise durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen oder durch das öffentliche Zugänglichmachen von Datenspeichern

Gelegenheit zu sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt.


§ 120 OWiG
Verbotene Ausübung der Prostitution, Werbung für Prostitution

(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, zuwiderhandelt oder

2. durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu entgeltlichen sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt; dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zugänglichmachen gleich.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.03.2007, 14:19
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Ist das strafbar???

danke für diese Antwort! und was denkst du? Denkst du, dass es soweit kommt? Dann müssten soe ja eineige Leute in einem Chat verfolgen oder?

Habe ja nicht jemanden genötigt zu etwas oder so!!! Wie schätzt du es ein?

Lg
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  #4 (permalink)  
Alt 23.03.2007, 14:24
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Ist das strafbar???

Beweissache.
Wenn es einen Chat-Log gibt, in dem auch IP-Adresse aufgezeichnet wird, sieht es schlecht für dich aus. Natürlich müssen die Betroffenen auch die Anzeige erstatten, der Chat Betreiber eigentlich nicht. Der kann dich höchstens sperren. Aber wenn eine Anzeige erstattet wird, muss er die Log's herrausgeben.

Das so etwas öfters vor kommt ist klar, aber es kommt auch immer darauf an wie es formuliert ist. Versteht der Empfänger es deutlilch als Witz? Oder eher als gezielte Aufforderung?
Ich persönlich meine das man bei fremden Leuten in einem Chat darüber keine Witze macht. Wenn es Personen sind die man kennt und solche Sprüche im Freundeskreis öfters fallen, sieht es anders aus. Aber bei Fremden im Chat sollte man das lassen, höchstens es ist ein spezieller Chat für solche Dinge.
Man weiß auch nie ob am anderen Ende eine Minderjährige sitzt, dann sieht es noch schlechter aus bei einer Anzeige. Dann gelten andere Paragraphen nach StGB.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.03.2007, 14:30
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Ist das strafbar???

ok danke für die antwort......war eher als spass formuliert und es hat sich keiner darüber aufgeregt ausser der chatoperator!!!!

danke für die auskunft!!!

ciao
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