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Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Strafrecht & Internet

Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 23.03.2007, 17:48
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Kinder kaufen im Internet


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Hallo,

mich würde intressieren ob mein Sohn sich strafbar gemacht hat (bzw. ob ich Dinge bezahlen muss die er unrechtmässig online gekauft hat(in diesem Fall ein Onlinespiel)) wenn er trotz 13 Jahren ein Onlinegeschäft ohne mein Wissen getätigt hat.
Es gab dort eine Registrierung mit Altersangabe wo er sich dann 13 Jahre älter gemacht hat als er ist und nun habe ich (bzw. mein Sohn) eine Mahnung bekommen weil die in seiner Registrierung angegebene Kontoverbindung bzw der Bankeinzug geplatzt ist.

Wie muss sich eine Firma absichern, dass sie es nicht mit Minderjährigen zu tun hat ?

Es steht fest das mein Sohn das getan hat allerdings finde ich schon das es entsprechende Sicherheiten geben muss damit sowas nicht passieren kann.
Gibt es hierzu Literatur zum nachlesen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2007, 18:19
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kinder kaufen im Internet

Hallo,

ich glaube ich habe bereits eine Antwort hier im Forum gefunden.

§ 110 BGB

Dies bedeutet wohl das ich das bezahlen muss da es um einen Betrag von 44 Euro geht.

Trotzdem Danke für dieses Forum
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  #3 (permalink)  
Alt 23.03.2007, 19:28
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Kinder kaufen im Internet

Ich kann mich an eine Vorlesung erinnern wo es um einen solchen Fall ging.
Wenn ich mich nicht täusche, sind die Eltern in diesem Fall für den Kauf des Kindes verantwortlich. §110 BGB greift hier eigentlich nicht. Der "Taschengeld-Paragraph" ist ja nur für den Kaufvertrag eines Minderjährigen zum Kauf aus eigenen Mitteln, bzw. für Sachen aus denen es sich für den Minderjährigen keine rechtlichen Nachteile ergeben.
Bein Käufen im Internet kann der Händler ja selten genau kontrollieren ob der Vertragspartner in der Tat volljährig ist. Eine solche Abfrage ist schnell manipuliert, wie im Fall hier auch.

Die Eltern haben schließlich eine Aufsichtspflicht, das gilt auch wenn sich das Kind im Netz bewegt. Ich bin mir aber nicht mehr sicher, es gab aber auch hiervon Ausnahmen. Leider habe ich z.Z. Semesterferien und meine Bücher liegen woanders
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