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  #1 (permalink)  
Alt 24.03.2007, 15:39
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Eröffnen eines Filehosting-Services


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Hallo,
Könnte mir jemand von ihnen sagen wie es rechtlich aussieht wenn jemand einen One-Klick filehostingservice aufmachen möchte? Oft werden solche Seiten ja soweit ich weis abgemahnt wegen der dateien die dort lagern. wie kann man sich davor schützen bzw was muss man machen? Wenn auf dieser Seite ein Link zum Melden von Dateien ist, würde das reichen? was müsste in die AGBs?
Gruß
Jan
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  #2 (permalink)  
Alt 24.03.2007, 15:45
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Eröffnen eines Filehosting-Services

Einfach ins neue Telemedien Gesetz schauen, da steht alles drin
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  #3 (permalink)  
Alt 24.03.2007, 17:07
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Eröffnen eines Filehosting-Services

Könntest du bitte evtl etwas genauer sein? Ich kenn mich da leider nicht so aus? Ist das grauzone oder mit richtigen AGB kein Problem oder wie seht ihr das?
Gruß
Jan
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  #4 (permalink)  
Alt 24.03.2007, 18:17
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Eröffnen eines Filehosting-Services

Zitat:
§ 10 Speicherung von Informationen

Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

Sofern du in der Kenntnis bist, das illegale Daten auf deinem Servern liegen, musst du handeln, tust du das nicht, dann kann man dicht dafür haftbar machen.
Aber so mancher Anwalt kann dir schnell einen Strick daraus drehen. An Diensten wie Rapidshare etc. arbeitet die betroffene Industrie schon.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.03.2007, 21:45
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Eröffnen eines Filehosting-Services

Vielen Danke !!!!!
Gruß
Jan
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