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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #1 (permalink)  
Alt 25.03.2007, 22:56
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Frage MyTube Recorder und Konsorten legal??


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Hallo!
Auch wenn hier schon solche Themen existieren möchte ich diesen Beitrag posten, da mich die Antworten nicht befriedigen.
Sachverhalt ist folgender: nehmen wir an eine Person (17 Jahre alt) besitzt ein Programm wie den MyTube Recorder, vergleichbar mit tausenden Freeware Programmen und macht regen Gebrauch davon. Er lädt sich auf Mytube, Youtube...etc. Videoclips herunter und speichert sie auf seiner Festplatte. Diese Videos sind meist Fernsehaufnahmen von TV-Sendern. Ursache für seine Aufnahmen ist die Tatsache, dass die Musikstücke nirgends zu erwerben sind(jap. Musik)...macht diese Person sich strafbar oder nicht?....Trägt der Hersteller des offiziel erwerbbaren Programms Haftung, der Einsteller auf Youtube...oder die person die downloadet? Kann der Einsteller auf den Seiten auch klagen? info: es handelt sich um insg. 30 Lieder.
Ich würde davon ausgehen, dass sich der Downloader nicht strafbar macht, da sich jeder(soweit ich weiß) Mitschnitte aus dem Tv anfertigen kann. (sonst wär das aufnehmen von VHS ja auch strafbar) Vielen Dank für die Leute, die antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.03.2007, 17:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: MyTube Recorder und Konsorten legal??

Meines Erachtens kommen hier verschiedene Aspekte zum Tragen. Zum einen das Herunterladen. Normalerweise hat zwar der Urheber das Recht, darüber zu bestimmen, wer sein Werk herunterläd, bei den genannten Seiten (oder anderen großen Anbietern solcher Communities) tritt man mit der Veröffentlichung sein Recht ab - damit könnte dann der Anbieter der Urheber sein.

Ein reines Runterladen sollte erstmal nicht rechtswidrig sein, da das ja selbst beim anschauen technisch passiert. Solange es auf dem Rechner bleibt sollte also kein Problem auftreten. Und da die netten Progrämmchen lediglich darauf abzielen sollte es kein Problem damit geben (solange die legal erworben wurden)

Was anderes ist aber: was passiert mit den heruntergeladenen Dateien ? Fängt man an, die zu veröffentlichen (auf seine Webseite stellen), zu verbreiten, anderen zu zeigen, auf andere Geräte zu kopieren (vervielfältigen) .... rutscht man schnell in Verstöße gegen das Urheberrecht (welches es immer noch gibt, auch wenn der eigentliche "Urheber" es nicht mehr hat, siehe oben). Und alles andere ist der Einzelfall.
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