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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 26.03.2007, 20:59
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Verantwortung zu Gästebüchern?


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Hallo,
ich habe heute gehört, dass sich eine Schülerin bei den Lehrern beschwert, dass auf einer Seite von ihren Freundinnen im Gästebuch Beleidigungen zu ihr stehen.. nun bekommen die Schülerinnen, denen die Seite gehört, eine Konferenz.


Inwieweit sind die Schülerinnen dafür verantwortlich und wie können sie belangt werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.03.2007, 15:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Verantwortung zu Gästebüchern?

erstens egal was in den GB drin steht,verantwortlich ist alle mal


die/der es schreibt


Allerdings schreiben Sie hier,dass eine Konferenz einberufen wurde,
als erledigt sich schon in dieser Sache, nebenbei was dort aus gesagt wird zählt.

wer nicht damit einverstanden ist wird wohl Konsequenzen mit sich ziehen



Zitat:
Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe heute gehört, dass sich eine Schülerin bei den Lehrern beschwert, dass auf einer Seite von ihren Freundinnen im Gästebuch Beleidigungen zu ihr stehen.. nun bekommen die Schülerinnen, denen die Seite gehört, eine Konferenz.


Inwieweit sind die Schülerinnen dafür verantwortlich und wie können sie belangt werden?
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  #3 (permalink)  
Alt 27.03.2007, 15:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verantwortung zu Gästebüchern?

Neben der Verantwortung, die - wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt - meines Wissens der Inhaber der Seite hat: Warum lässt man die Einträge nicht einfach entfernen odere entfernt sie selbst ?
Ein Gästebuch muss jeder "Inhaber" bearbeiten können, und keiner hat ein Recht darauf, das sein Beitrag im Gästebuch stehen bleibt. Wobei ich kaum glaube, das jemand, der Beleidugungen schreibt, vor Gericht geht, das sein Eintrag stehen bleibt ...
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