Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Domain-Recht

Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #11 (permalink)  
Alt 28.03.2007, 16:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rechtlicher Anspruch auf einen Domainnamen

Du beziehst dich hier sehr viel auf wirtschaftliche Aspekte. Im Rahmen einer GmbH, AG, Unternehmen ist das sicherlich alles etwas anders. Ich widerspreche auch nicht, wenn "wirtschaftliche" Interessen im Mittelpunkt stehen. In dem Zusammenhang stimme ich dir zu 99% zu (auch wenn die Sache mit Recht haben und Recht bekommen insbesondere bei Marken und Namensrechten sehr streng genommen wird - wenn eine der Parteien Krupp oder ähnliches heisst - hängt bestimmt damit zusammen, das im Markenstreit jeder seine eigenen Kosten tragen muss, egal ob er gewinnt oder verliert :-D )

Doch im vorliegenden Fall handelt es sich um
Zitat:
einen losen Zusammenschlusses von Leuten, in meinem Fall eine Burschenschaft
- daraus entnehme ich weder e.Verein, noch Firma oder irgendwas in der Richtung. Und damit ist diese nicht rechtsfähig. Kann auch gar keine Rechte an Namen oder ähnlichem haben, § 12 BGB ist nicht anwendbar, da es sich nur auf Träger von Rechten bezieht - und wann ein Verein das ist ist in § 21 BGB klar definiert (ohne wenns und abers - als auch nicht Bekanntheitsgrad oder ähnliches). Und somit gibt es auch keine "Namens- oder Markenrechte", gegen die abgewogen werden kann.

Zitat:
Ob eine Domain ein Eigentum ist, ist nicht rechtlich bestimmt
Okay, die Domain ist nicht rechtlich bestimmt. Aber m.W. gibt es auch "Eigentum an Rechten", also dem Recht, unter einer bestimmten Zeichenfolge Inhalte bereitzustellen. Auch ist sie durch den abgeschlossenen "Kaufvertrag" als "Leistung" an sich bestimmt.

Zitat:
Die Aufgaben werden nicht beeinträchtigt, nein, aber auch bei dem Streit um shell.de hätte man dieses Argument anwenden können. Der Verkauf von Kraftstoff erfolgt nicht über das Web, auch nicht die Preisangabe. Shell wäre in keinster Weise beeinträchtigt gewesen. Dennoch wurde aufgrund des Markenrechts die Domain zugesprochen.
Genau, nicht wegen §12 BGB sondern wegen Markenrecht. Also nicht wegen der Beeinträchtigung. Und der lose Zusammenschluss verfolgt auch keine wirtschaftlichen Interessen, weswegen die hier auch außen vor sind.

Prinzipiell kann die Burschenschaft schon die Herausgabe verlangen, nur aus meiner Sicht wird das kläglich scheitern, schon anhand der Tatsache, dass die Burchenschaft als "loser Zusammenschluss" (und nicht e.V.) gar nicht klagen kann.
Mit Zitat antworten

  #12 (permalink)  
Alt 28.03.2007, 17:51
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Rechtlicher Anspruch auf einen Domainnamen

Wie gut das es den Richter gibt, der dann entscheidet wer Recht bekommt

Ich bleibe dabei, er hat einen Anspruch auf die Domain, in erster Linie aus §12 BGB, in zweiter, etwas schwächerer Linie, aus dem MarkenG, was durchaus starke argumentative Krümmung bedarf, aber aufgrund gewisser Tätigkeit und Auslegung noch machbar ist.
Wenn die Burschenschaft nicht selbst klagen kann (hab mich erkundigt, sind in der Tat keine Vereine), dann kann es ein ermächtigter Vertreter, der für die Burschenschaft handelt.
Denn wenn die Burschenschaft nicht selbst handlungsfähig ist, braucht sie auch für andere Verträge einen Vertreter. Wäre dann analog nicht wahr?

Selbst wenn die Burschenschaft kein Verein ist, hat sie ein Anrecht auf das allgm. Namensrecht und Schutz vor Missbrauch ihrer Bezeichnung, somit auch auf die Domain dazu.

Aber wie Anfangs schon gesagt, wenn zwei sich streiten entscheidet noch immer der Richter
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
erpressung od. rechtlicher handel?! exe_cutable Strafrecht & Internet 1 25.07.2008 17:08
Anspruch auf Seite Radagast Sonstiges zum Onlinerecht 1 16.04.2008 18:21
Anspruch an Artikel einfordern scales Onlineauktionen 10 14.02.2008 17:44
Ganz beunruhigt, als Ausländer einen DE-Domainnamen registriert zu haben xhvonl Domain-Recht 1 24.09.2007 13:14
rechtlicher domain transfer Anonymous Domain-Recht 1 08.05.2005 13:52



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:39 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46