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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 27.03.2007, 09:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 1
Standard Rechtlicher Anspruch auf einen Domainnamen


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Hallo liebe Forengemeinde,

wie sieht es eigentlich mit einem rechtlichen Anspruch eines losen Zusammenschlusses von Leuten, in meinem Fall eine Burschenschaft, auf den Domainnamen der Selben aus?

Grund ist, dass der bisherige Administrator der Homepage, auf dessen Namen die Domain registriert ist aufgrund von Streitigkeiten sich weigert die Domain heraus zu geben.

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe?

Mit freundlichen Grüßen
Stephan
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  #2 (permalink)  
Alt 27.03.2007, 16:41
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Rechtlicher Anspruch auf einen Domainnamen

Würde als Erstes bei der Denic einen Dispute-Antrag stellen. Somit kann er die Domain erstmal nicht weitergeben bzw. verkaufen.
Es kommt auch darauf an wie die Domain lautet. Wenn sie mit seiner Person nichts zu tun hat, sieht es gut für euch aus.

Grundsätzlich würde ich sagen das ihr einen Anspruch auf die Domain habt. Sie wurde ja schließlich für den Zweck der Internetpräsenz der Burschenschaft registriert und nicht für Zwecke der sie damals angemeldet hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.03.2007, 17:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Rechtlicher Anspruch auf einen Domainnamen

Ist das euer Domainname oder wollt ihr den haben ? Wenn es eurer ist - also auf euch registriert ist - könnt ihr ja alles ändern lassen. Steht er aber als Inhaber drin (und so habe ich es gelesen) habt ihr eher schlechte Karten.
Und meines Wissens ist es dann auch egal, wie die Domaine lautet, solange sie nicht irgendwelchen Rechten (Marken - auch Gewohnheitsrecht) entgegensteht.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.03.2007, 17:31
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Rechtlicher Anspruch auf einen Domainnamen

Naja, wenn die Domain burschenschaft-alpha.de ist und der bish. Inhaber sie nicht rausrückt gegenüber dem Verein/Organisation, die entsprechend heißt, kann man die Rechte an der Domain schon einklagen. Besonders wenn sie vom Inhaber ursprünglich für die Zwecke der Burschenschaft registriert wurde.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.03.2007, 11:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Rechtlicher Anspruch auf einen Domainnamen

Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
kann man die Rechte an der Domain schon einklagen.
Auf welchem Anspruch sollte das basieren ?
Namens- / Markenrecht ? Wohl nicht, wenn es nicht entsprechend geschützt ist (dann wäre das Ganze aber auch kein Problem, jeder Anwalt würde sich dann über den Auftrag freuen )
Gewohnheitsrecht (Verwendung) fällt auch eher flach, da die Burschenschaft wohl nicht sooo bekannt sein wird (und es bestimmt noch andere gibt, die so heißen)
Und die "ursprüngliche Verwendung" dürfte ein sehr schmales Brett sein, was "vor Gericht" kaum Bestand haben sollte.
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