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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 27.03.2007, 15:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 3
Ausrufezeichen Strafen für Rufmord und Bilderupload


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Hallo,

ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen und erhoffe mir Hilfe.

In die Shoutbox von meinem Internetblog wurde ein Link zu einer Seite gepostet, die mein Persönlichkeitsrecht angreift.
Dort sind unerlaubt Bilder von mir veröffentlicht und auch wenig schmeichelhafte Dinge geschrieben, die allesamt nicht zutreffen, aber sehr verletzend und persönlich angreifend sind.
Die Personen, die diese Seite erstellt haben, sind mir zwar bekannt, jedoch habe ich nie mit ihnen zu tun gehabt.
Gestern habe ich unter Angabe der Ip's in der Shoutbox und dem link der Blogadresse eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt.

Hatte jemand schon einmal so einen Fall und was wäre das gängige Strafmaß, da es ja unerlaubtes Bildmaterial veröffentlichen, Rufmord und Persönlichkeitsrecht angreift.?!

Vielen Dank, Lexi
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  #2 (permalink)  
Alt 27.03.2007, 15:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Strafen für Rufmord und Bilderupload

Dazu musst du wohl einen Anwalt fragen. Denn die Strafe gibt es erst bei tatsächlichem Vorliegen einer Straftat und deren Verfolgung (Verfahren). Und dann ist es eine Sache, welche es ist. Und das Strafmaß findest du dann im Strafgesetzbuch.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.03.2007, 15:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Strafen für Rufmord und Bilderupload

Danke, dann werde ich das mal tun und abwarten, was die Polizei dazu sagt.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.03.2007, 16:43
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Strafen für Rufmord und Bilderupload

Denke es macht keinen Unterschied ob Forum oder Gästebuch. In beiden Fällen hat der Admin, bzw. Besitzer, die Verantwortung über den Inhalt zu tragen.
Die Tatbestände in deinem Fall findest du im StGB, u.a. Beleidigung §185, üble Nachrede §186, Verleumdung, §187. Evtl. auch noch §201a und §241 Bedrohung.
Kann auch noch was vergessen haben, ist ja viel dabei was die Jungs da ins Web gestellt haben.
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