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  #1 (permalink)  
Alt 28.03.2007, 12:40
!zeus!
 
Beiträge: n/a
Standard Zurückbehaltungsrecht im falle nichtbezahlter Rechnungen


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Hallo,

Kann ein Provider einen KK-Antrag wegen nicht bezahlter Rechnungen ablehnen?

Wenn keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, welche gesetzliche Frist besteht dann?

Ist eine Kündigung lose in den Briefkasten geschmissen gültig?

Ist eine Kündigung per Email gültig?

So viel zu meinen allgemeinen Fragen

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 28.03.2007, 13:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Zurückbehaltungsrecht im falle nichtbezahlter Rechnungen

Zitat:
Kann ein Provider einen KK-Antrag wegen nicht bezahlter Rechnungen ablehnen?
Ja. Ein Vetragspartner kann Leistungen verweigern, wenn Leistungen des anderen Vertragspartners nicht erbracht wurden. Und ein KK-Antrag ist eine Leistung.
Zitat:
Wenn keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, welche gesetzliche Frist besteht dann?
Die gesetzliche nach BGB. Kommt auf die Vertragsform an.
Zitat:
Ist eine Kündigung lose in den Briefkasten geschmissen gültig?
Entscheidend ist der Zugang. Wenn der Gegenüber "zugibt" dass er sie erhalten hat, ja. Wenn nicht, muss der Kündigende nachweisen, dass er sie abgeschickt hat. Was bei einem bloßen Einwurf schwer fällt.
Zitat:
Ist eine Kündigung per Email gültig?
Kommt darauf an, ob Schriftform erforderlich ist. Wenn ja: Kündigung per Email entspricht NICHT dem Formerfordernis, wenn nein: wie oben (Einwurf)

Geändert von aaky (28.03.2007 um 13:37 Uhr).
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