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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 28.03.2007, 15:26
rewoner
 
Beiträge: n/a
Standard Such Informationen zum Jugenschutz für Internet Seiten


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Guten Tag!

Ich suche Seiten und Infos zum Aktuellen Jugendschutz in sachen Internetseiten. Wie sind die Bestimmungen, für jemanden der eine Seite mit nicht Jungend freiem Inhalt machen will, reicht da die Abfrage der Personummer? Oder brauch man da mehr? Ich habe bis jetzt leider keine Seite gefunden aber vll. kann mir hier jemand helfen. Ganz wichtig ist, dass die Bestimmungen von 2007 sind.

Danke im Voraus schon mal!
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  #2 (permalink)  
Alt 28.03.2007, 15:52
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Such Informationen zum Jugenschutz für Internet Seiten

Hab mal ein wenig gegoogelt dazu, die Lage ist scheinbar nicht immer eindeutig. Eine reine Persoabfrage scheint auch nicht immer auszureichen. Hängt von ab wie "jugendgefährdent" deine Inhalte sind.
Erotische Bilder ala "Pin-Up" und Aktfotographie, die nicht gerade den Sexakt selbst zeigen dürften da ausreichen. Bei expliziten Filmen oder "harten"-Content muss glaube ich mehr her. Registrierung mit Kreditkarte (gibts glaube ich nur bei Ü18 oder?) und Abfrage etc. sind da glaube ich das Mindeste, inkl. eines Jugendschutzbeauftragten.
Bin kein Experte darin, aber ich konnte einen Blog für Webmaster mit Adultcontent finden, vielleicht findest du da mehr, wird auch immer mal wieder was rechtliches angesprochen.

http://blog.awm-resource.de/
http://blog.awm-resource.de/archiv/jugendschutz/

und hier noch etwas in Punkto Jugendschutzbeauftragen.

http://www.ivew.de/service_webmaster_jugendschutz.html
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  #3 (permalink)  
Alt 28.03.2007, 16:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Such Informationen zum Jugenschutz für Internet Seiten

Die grundlegende Vorschrift wird wohl das Jugendschutzgesetz sein.
http://bundesrecht.juris.de/juschg/index.html
Spannend finde ich da Unterabschnitt 2 "Telemedien" § 16 Sonderregelung für Telemedien:
Zitat:
Regelungen zu Telemedien, die in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 18 aufgenommen sind, bleiben Landesrecht vorbehalten.
Heißt das jetzt, dass ist reines Landesrecht? Dann viel Spaß im Internet :mrgreen:

Aber zumindest gibt es hier den Hinweis auf den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V., da solltest du über bestehende Regelungen fündig werden, vielleicht gibt es da auch Infomaterial, würde ich einfach mal anfragen. http://www.bitkom.org

Aber zu deiner Frage
Zitat:
reicht da die Abfrage der Personummer
meines Wissens gab es da mal ein Urteil, dass das nicht reicht, da diese mittels spezieller Generatoren erzeugt werden kann.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.03.2007, 17:24
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Such Informationen zum Jugenschutz für Internet Seiten

Glaub der Verweis richtet sich eher an den Mediendienste-Staatsvertrag, da ist ja soweit das meiste relativ einheitlich geregelt.
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