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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige welche Rechte hat ein Verbraucher, wenn ein Online-Mobilfunkanbieter seine Kunden mit Werbeaktionen lockt, die einen Bonus, nach Vertragsabschluss versprechen, der letzten Endes nicht gutgeschrieben wird? Hier ein Beispiel: Es wird versprochen, man bekommt eine Gutschrift auf die nächste Rechnung, wenn man seine Rufnummer von seinem alten Anbieter mitnimmt. Das Angebot klingt gut und man meldet sich an. Während des Anmeldevorgangs bekommt man die Meldung, dass ein Bonus nur gezahlt wird, wenn man dem neuen Anbieter seine Kündigungsbestätigung des alten Anbieters vorweisen kann. Nach der Anmeldung bekommt man eine Bestätigungsmail mit dem Hinweis, man könne nun entweder den alten Anbieter selbst kündigen und die Unterlagen zu dem neuen Anbieter schicken oder unterschreibt eine Verzichtserklärung und überlässt alle weiteren Wege dem neuen Anbieter. Man entscheidet sich für den bequemeren Weg und der Wechsel des Anbieters läuft, jedoch wird kein Guthaben gutgeschrieben. Nach einer Nachfrage beim neuen Anbieter, weshalb keine Bonusgutschrift erfolgte (die in der Werbung für den Dienst versprochen wurde), erhält man die Antwort, dass die Voraussetzung, diesen Bonus zu erhalten, gewesen sei, dass man selbständig den alten Anbieter kündigt. Also nicht den Weg über die Verzichtserklärung wählt. Wäre dies nicht eine Täuschung des Kunden und eine Verletzung des Vertrages? Angenommen, der Kunde wurde nicht auf den Sachverhalt hingewiesen, dass er selbst kündigen soll (weder bei der Anmeldung noch in einer Bestätigungsmail), wie könne er verfahren, um die Gutschrift zu bekommen? Welche rechtlichen Regelungen gibt es für dieses Beispiel? Wie geht man als getäuschter Kunde vor? Vielen Dank für eure Antworten! |
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| Steht dazu vielleicht etwas spezielles noch im Kleingedruckten? Da verstecken die gerne zahlreiche Klauseln bei denen die den Bonus dann doch wieder ausschließen. |
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| Nein. Nichts im Kleingedruckten. Zumindest nichts, was ich zum jetzigen Zeitpunkt reproduzieren könnte. Der Anbieter allerdings auch nicht: Bittet man den Kundenservice, um einen Screenshot, um Erkenntnis zu gelangen, wo das stehen soll, dass man selbst kündigen muss, um den Bonus zu erhalten, erhält man den Screen von der Anmeldung, die besagt, dass "Ihre schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter" benötigt wird, um den Bonus zu erhalten. |
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| Naja, die Formulierung der Klausel ist nicht wirklich eindeutig, aber ich würde davon ausgehen das man selbst kündigen muss, da die ja von mir die Bescheinigung wollen. Wenn der neue Anbieter das für dich macht, kannst du die denen ja die Bescheinigung zwangsläufig nicht geben. Also kein Bonus. So würde ich das aus Sicht des Anbieters argumentieren. Da die sich die Mühe gemacht haben, bekommst du keinen Bonus, wenn du es machst, bekommst du den weil du die Arbeit gemacht hast. Man muss bei solchen Angeboten immer mit Spitzfindigkeiten rechnen, niemand verschenkt so schnell Geld. Für dich sind es nur ein paar € Gutschrift, für die sind es vielleicht eine Million und mehr, da baut man schnell sowas ein. Ansonsten würde ich mich an Verbraucherzentralen wenden. Die helfen manchmal auch weiter. Rechtliche Schritte würden sich bei einem geringen Betrag kaum lohnen. |
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| Okay. Vielen Dank für die bisherigen Antworten Styx. In meinem Fallbeispiel handelt es sich um zwei Karten. Ich habe für beide eine Kündigungsbestätigung. Eine davon wurde sogar tatsächlich von mir gekündigt, da der alte Anbieter die Kündigung des neuen abgelehnt hatte. Habe ich in diesem Fall Chancen? Sollte man nicht generell auf die "zusätzliche Klausel" hingewiesen werden, spätestens dann, wenn man sich entscheiden soll, ob man selbst kündigen möchte, oder dies dem neuen Anbieter überläßt? Mich ärgert vor allem, das man, viel mehr spart, wenn man außerhalb dieser Aktion (die dann nicht gutgeschrieben wird), von der hier gesprochen wird, einen Vertrag macht. |
| Tags: haelt, werbeversprechen |
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