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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige wenn jemand derzeit noch in Deutschland lebt, aber plant z.b. zurueck nach Australien zu gehen und sich dort niederzulassen. Und nun dieser jemand mehrere Websites betreibt, die in Deutschland auf einem Server liegen und eine .de Domain besitzen. Wenn man nun z.b. in Australien ein Gewerbe angemeldet hat und dort auch Steuerpflichtig ist, sollte man sich dann z.b. in Australien rechtlich absichern oder ist man weiterhin in Deutschland fuer rechtliche Probleme haftbar? Danke und liebe Gr Kai Geändert von brakai295 (04.04.2007 um 21:31 Uhr). |
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| Kommt darauf an. Wenn man in Deutschland tätig ist kann für den Kunden deutsches Recht gelten, vor allem wenn nicht erkennbar ist, dass er mit einer ausländischen Firma zu tun hat. Und eine .de Domain weist auf eine deutsche Firma hin. Auf jeden Fall sollte deutlich erkennbar sein, dass es sich um eine ausländische Firma handelt. Abgesehen davon wird man, wenn die Server in D stehn noch nach deutschem Recht handeln müssen. Und solche Sachen wie Daten- und Jugendschutz werden hoffentlich noch nach deutschem Recht geregelt. |
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| Dito, nach TMG (vorher TDG) bzw. EGBGB, gilt bei Verträgen im Fernabsatz das Recht des Käufers, wenn er in seiner Sprache beworben wurde oder das Angebot sich direkt an ihn gerichtet hat. Das kann u.U. auch für englische Werbung gelten, da in D. die Sprache meist verstanden wird. Also wenn du Waren hier verkaufen willst, aber in Australien sitzt, ist dies unerheblich für den Kunden. Er hat ein Anrecht auf deutsches Recht, z.B. im Verbraucherschutz etc. |
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| Danke fuer die Antworten. Ich nehme mal an, dass ich dann - auch wenn ich in Australien meinen Wohnsitz habe - in Deutschland fuer Schutzrechtverletzungen in meinen Foren haftbar gemacht werden kann. Oder wie sieht das aus? Ich waere ja dann eigentlich nicht mehr in Deutschland haftbar, da ich dort nicht mehr "wohne". Oder? |
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| Kommt darauf an, wer einen "verfolgt". Die 5-Mann-Firma aus Hintertupfingen dürfte "kostentechnische" Probleme haben, ein "Weltkonzern" lacht nur darüber. Sicherlich kann man nach deutschen Recht belangt werden, das Problem dürfte sich lediglich in der Durchsetzung des Rechts darstellen. Und die Welt wird immer kleiner und die Möglichkeiten immer größer ... |
| Tags: ausland, betreibe, domain, hafte |
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