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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 31.03.2007, 14:22
yukiko-chan
 
Beiträge: n/a
Ausrufezeichen Jugendschutz - Aufenthalt "im Freien" nach 0 Uhr?


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Ich hätte eine Frage:

Angenommen eine über 16-jährige, aber noch nicht volljährige Person geht nachts [nach 0 Uhr] spazieren, hält sich eben draußen auf [nicht in einer Gaststätte o.ä.] oder fährt mit dem Roller/Motorrad noch jemanden nach Hause oder einfach nur "rum".

Wäre dies gesetzeswidrig?

Danke im Vorraus,
yukiko
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  #2 (permalink)  
Alt 01.04.2007, 13:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Jugendschutz - Aufenthalt "im Freien" nach 0 Uhr?

Ich persönlich kenne kein Gesetz, was das verbietet. Kommt immer darauf an, was man wo macht. Aber der Risiken sollte man sich schon bewußt sein. Die zählen bei der Beurteilung der Schwere einer eventuell passierten Straftat dann schon mit, hoffe ich.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.04.2007, 18:49
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Jugendschutz - Aufenthalt "im Freien" nach 0 Uhr?

Glaube hier wäre es dann die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten, die haben ihre Pflichten verletzt
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  #4 (permalink)  
Alt 02.04.2007, 09:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Jugendschutz - Aufenthalt "im Freien" nach 0 Uhr?

Zitat:
die haben ihre Pflichten verletzt
aber nur, wenn was passiert / eine Straftat begangen wird. Ansonstenb dürfte man zwar über die Fähigkeiten zur Erziehung der Berechtigung grübeln, aber rechtlich hat das keine Relevanz.
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