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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Angenommen eine über 16-jährige, aber noch nicht volljährige Person geht nachts [nach 0 Uhr] spazieren, hält sich eben draußen auf [nicht in einer Gaststätte o.ä.] oder fährt mit dem Roller/Motorrad noch jemanden nach Hause oder einfach nur "rum". Wäre dies gesetzeswidrig? Danke im Vorraus, yukiko |
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| Ich persönlich kenne kein Gesetz, was das verbietet. Kommt immer darauf an, was man wo macht. Aber der Risiken sollte man sich schon bewußt sein. Die zählen bei der Beurteilung der Schwere einer eventuell passierten Straftat dann schon mit, hoffe ich. |
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| Zitat:
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| Tags: aufenthalt, freienquot, jugendschutz, quotim, uhr |
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