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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 02.04.2007, 08:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 1
Frage Ab wann werden Persönlichkeitsrechte verletzt


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... es gibt ja immer viel zu lesen was so die Leute über andere ins Internet stellen und auch das Provider bzw. Betreiber immer wieder Inhalte löschen müssen.

Wie ist das eigentlich wenn jemand Unterlagen und Sachverhalt z.B. über einen Rechtsstreit mit Gerichtskennzeichen veröffentlicht, die Personen über 18 Jahre sind und der ganze Vorfall Öffentlich statt gefunden hat.

Kann dann ein Betroffener einfach, ohne Nachweis, die Löschung dieser auf Grund von Verletzung der Persönlichkeit verlangen.

Wie ist das generell... reicht es einfach zu sagen ich fühle mich in meiner Persönlichkeit verletzt und nun müssen alle Einträge gelöscht werden. Oder muss ein Nachweis hierüber erbracht werden ?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.04.2007, 10:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ab wann werden Persönlichkeitsrechte verletzt

Also der Nachweis ist in jedem Fall zu erbringen, wenn nichts da ist macht das Löschen ja auch keinen Sinn. Auch muss man ja wissen, was gelöscht werden soll.

Und was wirklich gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt, entscheiden Gerichte. Vielleicht gab es mal einen Fall, wo das aufgelistet wurde, glaube ich aber nicht, ist eben sehr einzelfallspezifisch.

Ob das genannte Beispiel dazu gehört ist schwer zu sagen. Wenn es nur um den reinen Sachverhalt geht (Aktenzeichen, Urteil) und der ohnehin öffentlich ist, wohl eher nicht (sonst dürften im Internet keine Urteile veröffentlicht werden, was der Rechtssprechung nicht sehr hilfreich wäre).
Wenn es sich dabei um Kommentare oder Interpretationen handelt - vielleicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.04.2007, 06:59
der Fragende
 
Beiträge: n/a
Lächeln AW: Ab wann werden Persönlichkeitsrechte verletzt

Gibt es eigendlich keine einfache Möglichkeit sich vor diesem Rechtswahn hier in Deutschland zu schützen ? Die Gesetzte sind so undurchsichtig und schwammig, d.h. man weis nie wie man steht.

Gibt es keine Möglichkeit als Webside Betreiber sich von der Haftung welche durch Dritte entstehen können zu entziehen.

Es reicht ja wohl nicht, dass jemand der was veröffentlicht, als Dritter, aber ausdrücklich mit hinweis alleinig zur Haftung steht, den Webside Betreiber von der Haftung befreit ?

Bringt es was dei Webside dann im Ausland zu hosten, oder muss man gleich ins Ausland umziehen um ind Deutschland "Haftungsfrei" aufzutreten ?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.04.2007, 09:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ab wann werden Persönlichkeitsrechte verletzt

Der Rechtswahn hat immer zwei Seiten. Auch die Betreiber werden in gewissem Maße geschützt. So ist es inzwischen z.B. nicht rechtens, gleich die Abmahngebühren zu fordern, wenn man vorher nicht auf den Mißstand hingewiesen hat.

Und was die Haftung wegen Unsitten Dritter angeht: Da hat man schon Möglichkeiten. Zum einen sollte man sich immer distanzieren - und überall ausdrücklich darauf hinweisen. Sowas nenne ich Selbstschutz. Im Winter zieht man sich ja auch warme Sachen an. Und zum anderen sollte man auswählen, wen man auf seine Seite lässt. Eine Seite, die "radikale" Gruppen anspricht muss damit leben, dass "radikale" Meinungen auftreten. Eine Seite, die zulässt, dass man sich über andere auslässt muss damit leben, dass nicht immer alles stimmt oder sehr subjektiv ist ...

Und im Gegensatz zur Wirtschaft bringt die Flucht ins Ausland nicht viel, außer dass die Verfolgung erschwert wird - was im negativen Fall natürlich zurückschlagen kann wenn man sich verteidigen muss (es könnte schwer fallen nachzuweisen, dass man den Text nicht entfernen konnte, weil der Hoster keine entsprechenden Nachweise der Zugriffe führt ...)

Als Betreiber gibt es für mich nur eins: Nicht jeden drauf lassen, verfolgen was erscheint und Unbequemes löschen. Nicht jeder hat das Recht, auf meiner Webseite seinen Unsinn loszulassen.
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