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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Man könnte Löschung beantragen und die Person wegen Verleumdung oder Beleidigung anzeigen. Wobei ich dem - in Betracht auf die "Quelle" - wenig Chancen zuschreibe, da dort sowas "üblich" ist. Eine Unterlassungserklärung wäre vielleicht drin. |
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| Wie bei allen beleidigungen jeder Art auch im Internet sind Strafbar es kommt auch auf die schwere an der Beleidigungen die Ihnen gegenüber gestellt wird. das verfahren ist einfach. [COLOR="DarkRed"]machen Sie ein Bild davon[/COLOR] Infomieren Sie den Admin des Forums /Chat und Erklären Sie ihm dass die jeweilige IP bereitgestellt werden soll zu einer Strafanzeige. Danach wenn dieser Admin dies bestätigt (auch wenn nicht ) daß Sie es gelöscht haben wollen. geschied dies nicht, können Sie auch diesen Andmin zur Rechenschaft ziehn gehen Sie dann zu Ihrer Polizeidienstelle, und erstellen Sie eine Strafanzeige,zeigen Sie auch das Bild das Sie gemacht haben,als Beweisgrundlage dafür. Sie können auch das ist auch ihr Recht,den Verlauf der Anzeige erstellen damit erfahren Sie wie weit dieses Verfahren und ob es die Staatsanwaltschaft ihre Anzeige angenommen hat. Einfacher ist es wenn Sie zu einem Anwalt ihres Vertrauens gehen,und Anzeige gegen Unbekannt aufgeben.Auch hier Ihr Bild als beweissicherung abgeben. Dieser Berät Sie das weitere vorgehn. |
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| @Seilschaft BlackPanders Und wie erfolgreich ist ein solches Vorgehen ? (von den Vorabkosten mal abgesehen) Hab schon erlebt, dass die Polizei nicht mal bei offensichtlichem Diebstahl mit Tätervermutung handelt - weil Wochenende war 8) |
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| Es kommt stehts darauf an oder nicht ? Selbst schon bei der Polizei wird man auf ErfolgsChange hingewiesen. wenn nicht ,, Leben Sie in einer falschen gegend und die Polizei muß ihnen es aufführen. hab dies noch nie anderst Erlebt und wie Sie hier zitieren ...offensichtlichem Diebstahl was besagt dies ? nach meinem Verständnis, kann sein was besagt dies ? selbst einer Anzeige wenn man etwas Köpfchen hat,merkt man dass die Polizei davon auch fragen stellt,[COLOR="DarkRed"]geschickt,[/COLOR] ob ein mit verursachung vorliegt Bei einem Anwalt so kenn Ich es mal, Beratung nichts kostet |
| Tags: beleidigung, erotikforum |
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