Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Strafrecht & Internet

Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 02.04.2007, 21:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 4
Standard Beleidigung im Erotikforum


Anzeige
Frage was kann jemand unternehmen wenn er oder sie in einem Forum als Hure bezeichnet wurde und dazu die Adresse der betroffenen person genannt wird, und die Person weis von welchem Internetanschluß es kam???
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 03.04.2007, 09:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Beleidigung im Erotikforum

Man könnte Löschung beantragen und die Person wegen Verleumdung oder Beleidigung anzeigen. Wobei ich dem - in Betracht auf die "Quelle" - wenig Chancen zuschreibe, da dort sowas "üblich" ist. Eine Unterlassungserklärung wäre vielleicht drin.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 03.04.2007, 09:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Beleidigung im Erotikforum

Wie bei allen beleidigungen jeder Art auch im Internet
sind Strafbar
es kommt auch auf die schwere an der Beleidigungen die Ihnen gegenüber gestellt wird.

das verfahren ist einfach.

[COLOR="DarkRed"]machen Sie ein Bild davon[/COLOR]

Infomieren Sie den Admin des Forums /Chat und Erklären Sie ihm dass die jeweilige IP bereitgestellt werden soll zu einer Strafanzeige.

Danach wenn dieser Admin dies bestätigt (auch wenn nicht ) daß Sie es gelöscht haben wollen.
geschied dies nicht, können Sie auch diesen Andmin zur Rechenschaft ziehn

gehen Sie dann zu Ihrer Polizeidienstelle, und erstellen Sie eine Strafanzeige,zeigen Sie auch das Bild das Sie gemacht haben,als Beweisgrundlage dafür.
Sie können auch das ist auch ihr Recht,den Verlauf der Anzeige erstellen damit erfahren Sie wie weit dieses Verfahren und ob es die Staatsanwaltschaft ihre Anzeige angenommen hat.

Einfacher ist es wenn Sie zu einem Anwalt ihres Vertrauens gehen,und Anzeige gegen Unbekannt aufgeben.Auch hier Ihr Bild als beweissicherung abgeben.
Dieser Berät Sie das weitere vorgehn.



Zitat:
Zitat von Einer Beitrag anzeigen
Frage was kann ich unternehmen wenn ich in einem Forum als Hure bezeichnet werde indem meine Adresse genannt wird, und ich weis von welchem Internetanschluß es kam???
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 03.04.2007, 09:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Beleidigung im Erotikforum

@Seilschaft BlackPanders
Und wie erfolgreich ist ein solches Vorgehen ? (von den Vorabkosten mal abgesehen) Hab schon erlebt, dass die Polizei nicht mal bei offensichtlichem Diebstahl mit Tätervermutung handelt - weil Wochenende war 8)
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 03.04.2007, 11:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Beleidigung im Erotikforum

Es kommt stehts darauf an oder nicht ?

Selbst schon bei der Polizei wird man auf ErfolgsChange hingewiesen.
wenn nicht ,, Leben Sie in einer falschen gegend und die Polizei muß ihnen es aufführen.

hab dies noch nie anderst Erlebt

und wie Sie hier zitieren ...offensichtlichem Diebstahl
was besagt dies ?
nach meinem Verständnis, kann sein was besagt dies ?

selbst einer Anzeige wenn man etwas Köpfchen hat,merkt man dass die Polizei davon auch fragen stellt,[COLOR="DarkRed"]geschickt,[/COLOR] ob ein mit verursachung vorliegt



Bei einem Anwalt so kenn Ich es mal, Beratung nichts kostet



Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
@Seilschaft BlackPanders
Und wie erfolgreich ist ein solches Vorgehen ? (von den Vorabkosten mal abgesehen) Hab schon erlebt, dass die Polizei nicht mal bei offensichtlichem Diebstahl mit Tätervermutung handelt - weil Wochenende war 8)
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Beleidigung im Gästebuch joyeux Sonstiges zum Onlinerecht 1 02.11.2007 11:14
Beleidigung im StudiVZ Unregistriert Strafrecht & Internet 1 04.06.2007 21:50
beleidigung ? Aki64 Strafrecht & Internet 2 01.11.2001 01:17



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:05 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46