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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Aber nur theoretisch Und obwohl (oder gerade weil) es kaum als allgemein angesehen werden kann (auch wenn das subjektiv ist), aber bereits verwendet wird: Ich persönlich würde die Finger davon lassen. |
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| Englische Wörter können auch als Gattungsbegriffe angesehen werden, da Englisch auch hier weit verbreitet ist und von vielen gesprochen wird. Jedoch ist das meist im Unterschied zu ausländischen Regeln, wo dies anders ist, dort können Gattungsbegriffe (also Wörter wie Stuhl, Tisch, Anwalt etc.) durchaus geschützt sein. Andererseits könnte durch den Schutz aufgrund Geschäftsgebrauch außerhalb vom DPMA ein eigenständiger Schutz entstehen. Ich würde eine Prüfung durch einen Anwalt für Markenrecht empfehlen, wenn doch was passiert, ist er schuld |
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| Zitat:
Hab ich (am eigenen Leib) schon erlebt, mit einem viel allgemeinerem Begriff, wurde zwar auch erstmal abgelehnt aber ein Widerspruch gegen die Ablehnung (genau mit Bezug auf: "Ist nicht deutsch") hat funktioniert, die Marke wurde eingetragen. Mag viiiieeeeel Glück dabei gewesen sein .... Allerdings kann man sich bei dem genannten Wort die Prüfung eigentlich sparen, die Verwendung ist "allgemein" bekannt (Marktführer auf einem Gebiet der Computertechnik) |
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| Mit Glück geht alles. Aber ist dann ne wackelige Sache finde ich und noch immer nicht sicher. Es gibt ja schließlich noch die Möglichkeit des Beschwerdeverfahrens bzw. Klage nach der Eintragung, die die Eintragung wiedrum nichtig machen kann. |
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| Zitat:
Und die Wiederspruchsverfahren dauern sooooo ewig lange (im Moment haben wir eins laufen, wo wir im September 2006 den Widerspruch eingereicht haben - außer Kosten und Stellungnahmen bisher nichts passiert ....) Nur wenn es sich um eine Domaine handelt müßte man den Zeitraum des Widerspruchverfahrens abwarten, also Anmeldung: x Monate + Widerspruchsfrist: 3 Monate = ewig lange und die Domain "könnte" weg sein. |
| Tags: markenrecht, produktname |
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