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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #6 (permalink)  
Alt 05.04.2007, 10:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Markenrecht, Produktname!

Aber nur theoretisch
Und obwohl (oder gerade weil) es kaum als allgemein angesehen werden kann (auch wenn das subjektiv ist), aber bereits verwendet wird: Ich persönlich würde die Finger davon lassen.
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  #7 (permalink)  
Alt 05.04.2007, 10:26
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Markenrecht, Produktname!

Englische Wörter können auch als Gattungsbegriffe angesehen werden, da Englisch auch hier weit verbreitet ist und von vielen gesprochen wird.
Jedoch ist das meist im Unterschied zu ausländischen Regeln, wo dies anders ist, dort können Gattungsbegriffe (also Wörter wie Stuhl, Tisch, Anwalt etc.) durchaus geschützt sein.
Andererseits könnte durch den Schutz aufgrund Geschäftsgebrauch außerhalb vom DPMA ein eigenständiger Schutz entstehen.

Ich würde eine Prüfung durch einen Anwalt für Markenrecht empfehlen, wenn doch was passiert, ist er schuld
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  #8 (permalink)  
Alt 05.04.2007, 10:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Markenrecht, Produktname!

Zitat:
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Englische Wörter können auch als Gattungsbegriffe angesehen werden, da Englisch auch hier weit verbreitet ist und von vielen gesprochen wird.
stimmt, aber manchmal kommt man damit auch durch
Hab ich (am eigenen Leib) schon erlebt, mit einem viel allgemeinerem Begriff, wurde zwar auch erstmal abgelehnt aber ein Widerspruch gegen die Ablehnung (genau mit Bezug auf: "Ist nicht deutsch") hat funktioniert, die Marke wurde eingetragen. Mag viiiieeeeel Glück dabei gewesen sein ....

Allerdings kann man sich bei dem genannten Wort die Prüfung eigentlich sparen, die Verwendung ist "allgemein" bekannt (Marktführer auf einem Gebiet der Computertechnik)
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  #9 (permalink)  
Alt 05.04.2007, 10:41
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Markenrecht, Produktname!

Mit Glück geht alles.
Aber ist dann ne wackelige Sache finde ich und noch immer nicht sicher. Es gibt ja schließlich noch die Möglichkeit des Beschwerdeverfahrens bzw. Klage nach der Eintragung, die die Eintragung wiedrum nichtig machen kann.
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  #10 (permalink)  
Alt 05.04.2007, 10:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Markenrecht, Produktname!

Zitat:
Es gibt ja schließlich noch die Möglichkeit des Beschwerdeverfahrens bzw. Klage nach der Eintragung, die die Eintragung wiedrum nichtig machen kann.
Dann ist das Geld für die Eintragung aber futsch.

Und die Wiederspruchsverfahren dauern sooooo ewig lange (im Moment haben wir eins laufen, wo wir im September 2006 den Widerspruch eingereicht haben - außer Kosten und Stellungnahmen bisher nichts passiert ....)

Nur wenn es sich um eine Domaine handelt müßte man den Zeitraum des Widerspruchverfahrens abwarten, also Anmeldung: x Monate + Widerspruchsfrist: 3 Monate = ewig lange und die Domain "könnte" weg sein.
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