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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 04.04.2007, 12:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.04.2007
Beiträge: 5
Standard Markenrecht, Produktname!


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Hallo,
nehmen wir mal an, Webmaster A bastelt an einem neuen Projekt, und verwendet einen Namen der Firma XY - Firma XY führt ein Produk CD E, der Webmaster nennt sein Projekt CD.

Er schaut bei DPMA nach, ob die Marke (Produktname) geschützt ist, kommt aber zu keinem Ergebniss.
Darf er die Domain verwenden? Wo könnte er noch nachforschen?
Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 04.04.2007, 13:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Markenrecht, Produktname!

Der tatsächliche Schutz ergibt sich aus der Eintragung der Marke. Dies ist der ausschlaggebende Ort wo man suchen kann.
Zitat:
Er schaut bei DPMA nach, ob die Marke (Produktname) geschützt ist, kommt aber zu keinem Ergebniss
Das heisst nicht, dass sie nicht tatsächlich eingetragen ist, besonders Bildmarken (die u.U. auch einen Namensschutz mit sich bringen können) werden da sehr schlecht gefunden. Eine umfassende Recherche ist sehr aufwendig und die Suchmaske des DPMA ist sehr restriktiv. Darauf würde ich mich nicht verlassen, sondern bei tatsächlicher Relevanz jemanden beauftragen, der sich damit auskennt.
Zitat:
und verwendet einen Namen der Firma XY
Das ist schon riskant, da ein Schutz sich nach Markengesetz auch schon aus der geschäftlichen Verwendung ergeben kann (siehe unten). Je höher der Bekanntheitsgrad umso härter ist der Schutz, auch ohne eingtragene Marke.
Zitat:
Firma XY führt ein Produk CD E, der Webmaster nennt sein Projekt CD
Domaingrabbing in Reinkultur. Die Reservierung einer Domain nach Einführung eines gleichnamigen Produkts. Sehr riskant und führt in den meisten Fällen zum Verlust der Domain in Verbindung mit den entsprechenden Kosten (bei Markenrechtsstreiten trägt jeder seine eigenen Kosten, unabhängig ob man gewinnt oder nicht)

Schutz bereits bei Bekanntheit, nicht erst bei eingetragener Marke, siehe § 4 MarkenG
Zitat:
Der Markenschutz entsteht
...
2.durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, ...

Geändert von aaky (04.04.2007 um 13:38 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 04.04.2007, 16:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.04.2007
Beiträge: 5
Standard AW: Markenrecht, Produktname!

Habe mich etwas vertippt..
- Name der Firma wird vom Webmaster nicht verwendet
- nehmen wir an es ist ein Webmaster, welcher einen Teil (!) des Namens einer Software übernehmen will. Dieser Teil ist sprachlich jedoch sehr (!) allgemein.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.04.2007, 16:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Markenrecht, Produktname!

Das "Explorer-Urteil" könnte hier als Anhaltspunkt helfen (einfach mal danach googlen, ist eigentlich sehr bekannt). Hier ging es darum, dass eine eingetragene Marke ("Explorer") in einer Software ("FTP-Explorer") verwendet wurde.

Wenn der Begriff sehr(!) allgemein ist (und auch in der deutschen Sprache allgemein verwendet wird) kann er auch nicht als Marke eingetragen werden, dann gibt es in der Regel auch keine Proteste (also "Marke" kann nicht als Marke eingetragen werden). Allerdings ist das dann auch nicht sehr individuell kennzeichnend.

Dennoch ist zu beachten, inwieweit "CD" und "E" zusammenhängen. Bei beispielsweise "Der Name" kann das "Der" natürlich auch von anderen verwendet werden, bei "MeinProdukt 1" ist die Verwendung von "MeinProdukt" kritisch.

Es kommt also immer auf den Einzelfall und die genauen Umstände an. Wenn man sich sicher ist, keine Rechte zu verletzen, kann man ruhig so vorgehen. Sobald aber "berechtigte Zweifel" auftreten (und die sehe ich hier allein mit der Frage gegeben), würde ich mich beraten lassen. Kostet zwar etwas Geld, aber immer noch weniger als ein späterer Markenstreit, der immer (mehr) Geld kostet, auch wenn man ihn gewinnt.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.04.2007, 18:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.04.2007
Beiträge: 5
Standard AW: Markenrecht, Produktname!

Nehmen wir an es ist ein englischer Begriff, wie z.b. JustWrite (einfach schreiben). Das Produkt enthält theoretisch ein weiteres Wort.
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