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Verantwortlichkeit für Inhalte Sollten Internet - Provider für Inhalte Ihrer Nutzer haften?

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  #1 (permalink)  
Alt 04.04.2007, 18:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2007
Beiträge: 8
Standard Wer haftet fuer die Inhalte eines Portales, wenn...


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...der Betreiber in seinen Nutzungsbedinungen angibt, dass

a) die Inhalte nach dem Einstellen in den Eigentum des Betreibers der Website uebergeht

b) aber die Haftung der Inhalte auf den User, der den Inhalt erstellt hat, schiebt.

Dies ist bei Qype.de der Fall gewesen (siehe auch http://blogbar.de/archiv/2007/04/03/...ssen-mit-qype/)

Ich frage mich, wie man sich als Betreiber einer Community vor so etwas schuetzen kann?

Liebe Gr
Kai
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  #2 (permalink)  
Alt 04.04.2007, 19:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Wer haftet fuer die Inhalte eines Portales, wenn...

zu Ihre Fragen hier :

a.)im normalfall kann das Geistige Eigentum des Erstellers sowie Bilder niemals in ein anderes Eigentum übergehen.

diese HP wenn Sie dort etwas hineinstellen würde es besagen,
[COLOR="DarkRed"]dass Sie Lizenzfreiebilder und Schriften dort veröffentlichen[/COLOR]

b.) das ist Klar, dass man sich von solchen distanziert,könnte ein Aufruf sein egal welcher Art

und nebenbei wenn man so etwas Liest bleiben Sie fern,wenn Ihr Eigentum Heillig ist.

Zitat:
Zitat von brakai295 Beitrag anzeigen
...der Betreiber in seinen Nutzungsbedinungen angibt, dass

a) die Inhalte nach dem Einstellen in den Eigentum des Betreibers der Website uebergeht

b) aber die Haftung der Inhalte auf den User, der den Inhalt erstellt hat, schiebt.

Dies ist bei Qype.de der Fall gewesen (siehe auch http://blogbar.de/archiv/2007/04/03/...ssen-mit-qype/)

Ich frage mich, wie man sich als Betreiber einer Community vor so etwas schuetzen kann?

Liebe Gr
Kai
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  #3 (permalink)  
Alt 04.04.2007, 21:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2007
Beiträge: 8
Standard AW: Wer haftet fuer die Inhalte eines Portales, wenn...

Hallo! Danke fuer die Antwort.

Leider habe ich diesen Teil Ihrer Antwort nicht ganz verstanden

"b.) das ist Klar, dass man sich von solchen distanziert,könnte ein Aufruf sein egal welcher Art

und nebenbei wenn man so etwas Liest bleiben Sie fern,wenn Ihr Eigentum Heillig ist."

Was genau meinen Sie damit? Kann ein Forum/Community Betreiber sich irgendwie absichern, so dass er nicht zwanglaeufig fuer die von Nutzer generierten Inhalte haften muss? (siehe Heise)

Wie laeuft das in der Regel ab? Wenn ein Nutzer etwas Schutzrecht-verletzendes in mein Forum schreibt und dies ist mir nicht bewusst, erhalte dann ich oder der User die Abmahnung?

Wenn diese zu mir kommt, muss ich dann direkt einige Tausend Euro zahlen oder reicht es, wenn ich den Beitrag entferne?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.04.2007, 10:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Wer haftet fuer die Inhalte eines Portales, wenn...

Dazu findet man hier auf der Seite (nicht nur im Forum) eigentlich schon einige Hinweise. Also einfach die Homepage aufrufen und sich durch die Seiten klicken (zB. die Top10 Internetfehler)

Aber zu den Fragen:
Es gibt einige Anbieter von solchen Portalen im Internet, die verlangen, dass man seine Urheberrechte abtritt (ist was anderes als Eigentum). Damit hat man dann nichts mehr zu sagen (und verdient auch nichts) wenn es dann plötzlich im Fernsehen auftaucht und gewisse Firmen dann damit ein Haufen Geld verdienen.

Sowas könnte man auch bei Foren oder Blogs machen - das würde ich mir aber schwer überlegen, für die geistigen Ergüsse anderer - mir unbekannter - als "Urheber" dazustehen.

Und was die Haftung angeht, kurzer Auszug aus den o.g. Artikeln: Man haftet sobald man Kenntnis hat und nichts unternimmt. Als Betreiber eines Forums hat man Aufsichtspflicht - muss also in angemessener Zeit auch ohne Aufforderung bei erkennbaren Verstößen reagieren.

Aber beides zusammen (Übernahme des Urheberrechts und Ausschluß der Haftung) funktioniert nun wirklich nicht richtig. Wer sowas in seinen Regeln hat kommnt bei tatsächlichen Streitigkeiten hoffentlich sehr schlecht weg, da sich beides gegenseitig ausschließt. Man beobachte die gegenwärtigen Verfahren gegen YouTube & Co. in denen es genau um so etwas geht. Aber wahrscheinlich wird hier wieder das Geld siegen.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.04.2007, 11:37
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: Wer haftet fuer die Inhalte eines Portales, wenn...

@aakay, das mit dem Abtreten ist falsch. Ich glaube die User treten ihre Rechte nicht ab, sie erklären sich nur einverstanden das der Betreiber (bei zwei bekannten deutschen Seiten ja jeweils eine Sendergruppe) die Inhalte unentgeltlich nutzen kann.
Ist kein abtreten des Urheberrechts, du gibst denen lediglich das Nutzungsrecht nach §31 UrhG, somit dürfen die das eben Senden, aber Urheber bleibt man trotzdem.
Ist sozusagen die Gegenleistung für den kostenlosen Webspace den man für den Upload erhält.

Wie schon gesagt, das Urheberrecht kann nicht abgetreten werden (§29, nur vererbbar), höchstens in Teilen übertragen, durch Nutzungsrechte oder Lizenzen.

Du hast aber noch immer gewisse Rechte, wenn z.B. mit deinen Videos irgendwelche Persönlichkeitsrechte verletzt werden und das entgegen der eigentlichen Nutzung gebraucht wird (die verändern das z.B. ud machen dich dann zum Affen).

Auch bin ich mir nicht so sicher ob bei allen Videos gleich ein Urheberrecht vorliegt, denn für den Schutz bedarf es schließlich einer gewissen Gestaltungshöhe, wenn die nicht erreicht ist, gibts auch kein Urheberrecht.
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