Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Strafrecht & Internet

Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 10.04.2007, 17:09
daywalkA
 
Beiträge: n/a
Standard 1. april scherz


Anzeige
hi,
wenn man sich am ersten april einen scherz wie folgenden erlaubt:

man gibt sich als rechtsanwalt einer firma aus (die nicht existiert), und mahnt den betreiber einer internetpage ab. man bezieht sich auf ein patentschutzgesetz etc.
das ganze geht per forum.

als letztes unterzeichnet man mit einem frei erfundenen namen, den es aber nach einer nachforschung wirklich gibt (und ja es ist auch noch ein anwalt).

können da weitere rechtliche schritte eingeleitet werden?
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 10.04.2007, 17:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: 1. april scherz

Ja. Da der Beruf des Rechtsanwalts per Gesetz geregelt ist. Amtsanmaßung oder so was ähnliches ist das. Der Tag spielt dabei keine Rolle,
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 10.04.2007, 18:04
daywalkA
 
Beiträge: n/a
Standard AW: 1. april scherz

auch wenn der betreiber im gästebuch darauf aufmerksam gemacht wurde, dass es sich um einen aprilscherz handelt?
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 10.04.2007, 21:09
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: 1. april scherz

Zuerst, bei Patentschutz abgemahnt bei einer Webseite? Naja gut...

Egal ob du es am 1. April machst oder am 23. Oktober, es ist egal. Amtsanmaßung, bzw. der Mißbrauch von Titeln oder Bezeichnungen ist nach §§132 und 132a strafbar. Da man den Titel "Rechtsanwalt" per Bestehen der Examensprüfungen verliehen bekommt, hast du gegen die o.g. Paragraphen verstoßen.

Wann dies geschieht ist eigentlich egal, es gibt kein Gesetz das den 1. April als rechtfreien Tag erklärt.

Auch wenn du an anderer Stelle erklärst das es ein Witz sein sollte, ist dies durchaus ein schlechter und man sollte sich die Folgen eines Handelns auch vorher überlegen.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 11.04.2007, 10:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: 1. april scherz

Es ist eine üble Unsitte, die "Aprilscherze" auf die "neuen Medien" auszubreiten. Siehe CCC und Elster. Das Problem daran ist einfach, dass derartige Informationen sich unkontrolliert verbreiten und tagesunabhängig sind.
Ich muss ehrlich sagen, ich hoffe, dass derartige "Scherze" Folgen nach sich ziehen.

Geändert von aaky (11.04.2007 um 12:00 Uhr).
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schlechter Scherz?!? Unregistriert Strafrecht & Internet 3 06.03.2007 13:43



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:11 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46