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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige Ich habe vor ungefähr 3 Wochen einen Brief von der Polizei erhalten, in dem ich zu einer Beschuldigtenanhörung wegen Verletzung des Urheberrechts aufgefordert wurde. Eine Anwaltskanzlei, welche von einigen Plattenfirmen engagiert wurde, hat meine IP verfolgt und ich soll jetzt in 750 Fällen gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Ich war natürlich total geschockt weil ich immer davon ausgegangen bin, dass das Runterladen für den Privatgebrauch erlaubt ist. Als ich den Brief allerdings weiterlas, sah ich, dass es darum ging, dass ich meine Lieder beim Filesharingprogramm "Bearshare" auch für andere User zur Verfügung gestellt habe. Dabei hatte ich diese Funktion schon vor längerer Zeit deaktiviert, da ich wusste, dass man dadurch Schwierigkeiten bekommen konnte. Nun hab ich den Salat und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll und was da auf mich zukommt/ zukommen kann. Unsere Anwältin hatte jetzt Akteneinsicht und sie hat mir eine Kopie der Beweise geschickt. Die oben genannte Anwaltskanzlei hat eine Sicherheitskopie der Lieder auf CD gebrannt, Screenshots gemacht und 2 Lieder als Beweis bei mir heruntergeladen. Ich bin wirklich verzweifelt weil ich nicht weiß was ich machen soll. Ich habe das nicht mit Absicht getan. Warum sollte ich auch einen Gesetzesverstoß in Kauf nehmen wenn ich gar nichts davon habe die Lieder zum Download anzubieten? Na ja auf jeden Fall hänge ich da jetzt ganz tief drin. Und da unsere Anwältin mit solchen Sachen auch noch nichts zu tun hatte weiß ich nicht inwiefern sie das etwas machen kann. Habt ihr schonmal von ähnlichen Fällen gehört? Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen? Danke schonmal im Vorraus! |
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| Tja, würde das mal unter PP abstempeln. Kenne mich jetzt bei Bearshare nicht sonderlich aus, habe es nie selber ausgetestet, aber bei manchen Programmen kann man den Upload nicht abstellen. So will man verhindern das niemand etwas tauscht. Selbst wenn man bei Upload 0 kbs eingibt, läd es manchmal trotzdem hoch. Wenn Beweise vorliegen, die auch zu IP passen et. sieht es schlecht aus. Aber wenn deine Anwältin nie etwas damit zu tun gehabt hat bisher, wieso nimmst du nicht jemanden der sich eher damit auskennt? Gibt genug die sich auf Urheberrecht etc. spezialisiert haben. |
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| @Styx: BearShare ist ein reines Filesharing Programm. Man installiert es und stellt seine Dateien anderen zur Verfügung. Ohne Zentralserver. Und es kommt in Verbindung mit SpyWare und AdWare - weswegen ich mich frage, warum manche Leute sich sowas freiwillig antuen. Aber egal. Es liegt beim "Austausch" von urheberrechtlich geschützten Material also tatsächlich eine Straftat vor. Und den Tipp mit dem Anwalt würde ich auch geben: Sich eine(n) suchen, der sich damit auskennt. |
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| Programm an sich kenne ich, habe es aber halt nie selbst am laufen gehabt, konnte somit nicht sagen wie genau das mit den Einstellungen dort ist... aber thx |
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| Also ich war heute bei meiner Anwältin und ich denke es war doch keine Fehlentscheidung. Sie hat sich ausreichend informiert und recherchiert. Strafrechtlich wird das alles also denke ich kein Problem mehr sein. Für die Anwaltskanzlei ist die Strafanzeige eh nur Mittel zum Zweck da sie anders nicht an die Adresse kommen würde. Schwer wird es natürlich auf zivilrechtlicher Ebene. Denn die Schadensersatzforderungen sind einfach utopisch. Na ja mal schauen was da jetzt noch nach kommt. Anscheinend ist es bei Bearshare so, dass, auch wenn man die Lieder nicht zum Upload bereitstellt, diese Funktion bei jedem Neustart wieder zurückstellt. Eine ganz schöne Schweinerei! |
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