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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #16 (permalink)  
Alt 01.07.2007, 23:07
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Widerrufsbelehrung bei B2B-Shops?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Da gibt es einmal die Anfechtung wegen
- Mangel an Ernstlichkeit (§ 118 BGB)

hmm... wer stellt es fest? Ich kann ja nicht einfach so sagen, dass ich dem Verkäufer nicht traue! Das würde ja nicht reichen.
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  #17 (permalink)  
Alt 01.07.2007, 23:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Widerrufsbelehrung bei B2B-Shops?

Zitat:
BGB § 118 Mangel der Ernstlichkeit
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.
Hier gehts darum, dass man die Bestellung gar nicht so meinte, sondern "ich wollte nur die Beschreibung aufrufen" oder sowas. Auch müsste der Mangel hätte erkannt werden können (der Verkäufer ist "selbst schuld", dass man Aufruf der Beschreibung mit Bestellung verwechselt)
Wenn man im Nachhinein sagt "Ich brauch es nicht mehr" ist die Willenserklärung als solche immer noch mit dem Ziel abgegeben wurden, das Teil zu bestellen.

Und die Beurteilung obliegt immer einer "unabhängigen" Stelle, im Endeffekt dem Richter, wenn es bis zu einem Streit vor Gericht kommt. Aber dr Anwalt würde das im genannten Beispiel schon von vornherein ablehnen.
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  #18 (permalink)  
Alt 02.07.2007, 00:10
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Widerrufsbelehrung bei B2B-Shops?

maga Infos, ich bin dir sehr dankbar!!
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