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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige ich möchte eine Internetseite (Portal) aufmachen, in den User (Privat Leute) Ihr Meinung zu bestimmen Händler los werden können. Was muss ich beachten, damit ich Rechlich nicht belangt werden kann ?? Hintergrund des ganzen ist - das Leute die sich in diesem Bereich Informieren wollen, nicht an schlechte Händler stoßen - bzw. weite wege umsonst auf sich nehmen, weil der Händler nichts taugt. Wie kann ich mich auf der Seite von den Bewertungen Distanzieren, so das diese mich nicht belangen können. Das ganze ist aus rein Privaten gründen. Danke für die Unterstüzung Blackbase |
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| Schau mal auf ähnlichen Seiten, wie holidaycheck oder sowas, das ist ja vom Prinzip her nichts anderes als das was du vorhast, nur das es dort um Hotels geht. Evtl. auch auf Seiten wie Geizkragen/hals, bei einer (Der Ösi-Variante, wo aber auch deutsche Händler bei sind) gibt es auch Händlerbewertungen.... einfach da mal in den AGBs oder Disclaimern schauen. Aber nicht gleich übernehmen |
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| Meines Wissens kommt man nicht immer umhin, (teilweise) die "Verantwortung" übernehmen zu müssen. Auch beim besten Ausschluss nicht. ZB. bei offensichtlichen Verstoß gegen geltende Gesetze. Das muss man nämlich selbst überwachen (und davon kann man sich nicht freisprechen). Und solche Ansätze sind: - eindeutig rechtswidrig (bestimmte Parolen, Beleidigung, Verleumndung, Jugendschutz ...) - Verstoß gegen Namens- / Markenrechte - ... Und bei allem Anderen kann davon ausgegangen werden, dass der Betroffene eine Löschung verlangen kann. Und das muss man dann auch machen. Unabhängiog davon ob man sich distanziert. |
| Tags: bewertungen, internet, portal |
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