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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 12.04.2007, 13:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2007
Beiträge: 2
Standard Mahnverfahren


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Hallo,
wenn man eine Mahnung erhält ohne vorher eine Rechnung erhalten zu haben, daraufhin die entsprechende Rechnung anfordert und stattdessen einen Mahnbescheid vom Amtsgericht erhält - sollte man dann Widerspruch einlegen?
Welche Gesetzesgrundlage gilt hier?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2007, 13:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Mahnverfahren

Zitat:
Mahnbescheid vom Amtsgericht
Man muss sogar widersprechen, da dieser Mahnbescheiod ohne Widerspruch rechtskräftig wird, egal ob eine rechtliche Grundlage besteht. Und dann braucht man mit "nicht erhaltener Rechnung" auch nicht mehr kommen. Sollte die Leistung allerdings erbracht wurden sein und "nur" keine Rechnung dabeigelegen haben würde auch die Mahnung diesen Zweck erfüllen.

Kurz: Wenn nicht gerechtfertigt: Widerspruch, wenn gerechtfertigt: bezahlen.

Allerdings könnten die Mahnkosten zivilrechtlich eingefordert werden.
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