AW: Private Ebay AGB´s ? Das ist nicht zulässig. Verträge bei eBay sind rechtskräftig.
Wenn jemand was zu einem Mindestpreis verkaufen will kann er den Mindestpreis bei eBay festlegen.
Meiner Meinung nach istd er Verkäufer verpflichtet, auch zu einem niedrigeren Preis zu liefern. Ob privat oder gewerblich ist völlig nebensächlich (in dem Fall macht das Gesetz keinen Unterschied).
Verkauft der Verkäufer es an jemanden anders, ist er dem ersten Käufer trotzdem verpflichtet, muss die Ware liefern oder Schadensersatz leisten. Auch hier ist völlig egal ob privat oder gewerblich.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |