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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Wenn man sich bei einer Internetseite anmeldet aber sich nicht die AGB´s genau durchliest, aber auf der Seite wird drauf hingewiesen dass man zahlen muss. Man meldet sich einfach an und bekommt erst eine mail dass man einen bestimmten betrag zahlen muss. Man will nicht zahlen und erklärt dem Anbieter der Seite dass sich ein Fremder mit dessen daten dort angemeldet hat und man sich somit nicht selber angemeldet hat; mit addresse und allem drum und dran. der Anbieter der Seite droht mit Strafanzeige und IP-Verfolgung. Darf der Anbieter der Seite die IP verfolgen??? |
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| Zuerst, AGB's bei sowas lesen. Aber wenn ich mich recht erinnere, müssen solche Kosten bei Webdiensten deutlich angezeigt werden und nicht versteckt in den AGBs. Diese sind rechtswidrig und unzulässige Klauseln in AGBs, die somit nicht gültig sind. Wenn er es nicht an einer anderen stelle der Webseite angegeben hat, müsstest du somit nicht zahlen. Mehr hier: http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/417.html Für die IP-Herrausgabe gilt Zitat:
Meist bedienen sich die Betreiber solcher Seiten irgendwelcher Drohgebärden, um die Leute zum Zahlen zu bringen. Selbst wenn die Briefe schicken in denen Anwälte vorkommen, meist nix als leeres Geschwätz. Ist Abzocke mehr nicht. Wie oben bereits gesagt, in AGBs versteckte Preisangaben werden nicht Teil eines Vertrages, da unzulässige Klausel. Er muss eine evtl. Kostenpflichtigkeit des Angebotes deutlich auf der Webseite anzeigen. |
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| Sieht es anders aus... wenn es so sein sollte, kann da aber mancher Anwalt weiterhelfen. Es gibt Seiten (Schmidtlein z.B.) die aufgrund des mangels an Inhalt (teilweise Dateien die es auf anderen Seiten kostenlos gibt) und Informationen nicht ihr Geld wert sind, dazu dürfte es glaube ich auch bereits ein Urteil geben, das man hier nicht zahlen muss. |
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