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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Hallo, folgendes Thema beschäftigt mich. Hier die Date dazu. Impressum: englische Firma engetragen Kaufabschluss: ebenso mit englischer Firma Auslieferer der Produkte des Shops, sozusagen beauftragter auf dem Markt Deutschland: deutsche Firma online Shop Sprache: Deutsch, das heisst, dass hier ausschließlich deutsche Kunden geworben werden sollen. Domainendung: .de also auch wieder Deutschland Überweisungen: gehen auf ein deutsches Konto Muss in diesem Shop die MwSt. von 19% angegeben werden, wie es ja in DE nun ist oder können die Produkte in diesem Shop mit der englischen MwSt. von 17,5% angegeben werden? Bin mir nicht ganz sicher, da der Kaufabschluss mit einer englischen Firma stattfindet, dennoch aber Überweisungen, Sprache, Domainendung, etc. alles für Deutsche erstellt wurde. Würde mich sehr über eine Antwort freuen! |
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| Gute frage, kommt glaube ich darauf an wo die verkaufte Ware besteuert wird, hat der Verkäufer eine Zweigstelle in Deutschland? Oder sitzt es nur in England? Denke das ist hier entscheidend. Die Umwerbung auf Deutsch etc., tut nur etwas beim Verbraucherschutz zur Sache, da wäre hier eindeutig deutsches Recht anzuwenden. Aber da es hier um Steuern geht... aber wennn ich in den USA was bestelle, zahle ich auch die in den Staaten üblichen Steuern auf die Ware, weil der Verkäufer diese ja dort zahlen muss und nicht hier. In Deutschland kommt dann entsprechend Zoll drauf. Denke das ist hier genauso. Wer am Ende die Ware ausliefert wäre auch egal, da die ja nichts mit der Steuer des Verkäufers zu tun haben, sondern nur extra beauftragt werden. Fragt sich nur wie das mit der Überweisung zu handhaben ist, weil das Geld in Deutschland bleibt.... kann aber sein das der Verkäufer dies nur aus Kostengründen unterhält, da eine internat. Überweisung für den Kunden teurer wäre. Sicher bin ich mir aber auch nicht |
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| In der Tat eine interessante Ausführung aus Deiner Sicht. Vielen Dank zunächst für die Anteilnahme ;-) Das mit den Steuern etc. weiss glaube ich wirklich nur ein Anwalt - im I-net findet man leider auch keine passenden Zitate über dieses Thema. Der Verkäufer an sich, sitzt in England. In Deutschland ist lediglich eine Zweigstelle, die sich um den Versand kümmert. Rechnungen, Lieferscheine usw. werden von der englischen Firma aus geschrieben. Ich denke, es ist so, wie Du geschrieben hattest, das Beispiel mit USA gibt Klarheit, denn die Steuer wird ja nur so abgeführt, wie sie in dem entsprechenden Land vorgeschrieben ist und nicht mehr und nicht weniger. Richtig, das mit dem Geld und den Überweisungen sehe ich genauso. Aus Kostengründen ein Deutsches Konto und wenn die Beträge von dort aus, nach England ordnungsgemäß überwiesen werden, wäre dies nur ein durchlaufender Posten, zu versteuern in England. Danke Dir nochmals für Deine Zeit und die Erläuterung! |
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