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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Jup, du bekommst sicherlich ein nettes Schreiben von der Ebay-Rechtsabteilung. Da besteht eindeutig eine Verwechslungsgefahr, zum einen weil der Wortlaut "egay" ausgesprochen sich nicht sonderlich von "ebay" unterscheidet. Hinzu kommt das dahinter noch "Auktion" steht, was eine direkte Verbindung zu dem bekannten Auktionshaus erscheinen lassen könnte oder sich um eine zu Ebay gehörende Seite handeln könnte. Wenn du mir bezüglich des Wortstammes nicht glaubst, das BGH hat schon geurteilt das zwischen "Budweiser" und "Bitburger" eine eindeutige Verwechslungsgefahr vorliegen kann, aufgrud der naheliegenden Silben "Bud-" und "Bit-", die man verwechseln könnte. Ich sehe das eher erst ab einem bestimmten Konsum beider Biere gegeben, aber naja. Also ich wette das du auf jeden Fall mit Ebay Probleme bekommen könntest wegen der Domain. |
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| Also ehrlich, egay oder igay macht absolut keinen Unterschied. Besonders die Bezeichnung Gay (Schwul) wird Ebay nicht gefallen, da man hier noch eine Herabwürdigung der Marke Ebay sehen könnte. Anwälte können da sehr kreativ sein. Als Grundsatz sollte man sich bei sowas merken das, sofern es ausgesprochen, gleich klingt, eine Verwechslungsgefahr vorliegen kann. Dabei ist es nicht wichtig ob man es im korrekt gesprochenen Englisch einen Unterschied macht oder nicht. Auf Deutsch ausgesprochen, klingt das "i" genauso wie das englische "e", da nicht jeder des korrekten Englischen mächtig ist, kann eine deutliche Verwechslung vorliegen. Ich würde es einfach lassen und es yougay.de nennen |
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| Zitat:
Abgesehen davon stimme ich Styx zu, da offensichtlich damit gearbeitet wird, das eBay bekannt ist und diese "Ähnlichkeit" ausgenutzt wird. Vor allem deshalb, weil "egay" (oder igay) direkt nichts mit Auktionen zu tun hat. Es sei denn, da wird .... |
| Tags: aehnlicher, domainnamen, name |
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