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  #1 (permalink)  
Alt 13.04.2007, 22:32
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Beitrag MySpace - Legalisierung von illegalen Inhalten?


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das Viereck:

Youtube - MYSPACE - Künstler - Plattenfirma/Label

Was ich sehe, viele Plattenfirmen nötigen regelrecht ihre Künstler bei MySpace sich ein eigenes Profil anzulegen. Diese lassen Sie durch die Plattenfirma betreuen oder machen es selbst.

Aber das interessante ist, dass die Künstler ihre Youtube Videos einbauen und einbinden, die teilweise aus dem Fernsehn aufgenommen worden sind.

Außerdem die Lieder die dort veröffentlicht werden, unterliegen die überhaupt noch dem Urheber Schutzgesetz im Sinne des § 53 ?

Im sinne der Vervielfältigung meine ich. Wenn dort ein Künstler und Musiker dort Musik einstellt, ist diese doch frei verfügbar...

Die Frage ist ob sich die Künstler nicht selbst strafbar machen...
Die rechtliche Lage ist eine Grauzone, da die Rechte der Plattenfirma ja nicht berücksichtigt werden?

Das ganze ist eine sehr verwirrende Situation.
Könnte mich mal jemand aufklären?
Haben sich Musiker und Plattenindustrie mit dem Gedanken abgefunden, dass ihre Produkte im Netz kostenlos verfügbar sind ?

Mit einem Audioripper kann ich mir jedes Lied speichern...und da es öffentlich zugänglich ist und somit ist MySpace im Endeffekt doch eine Vertrauenswürdige Quelle, oder?

Auch kann man als Privatperson nicht immer erkennen ob es sich um den original Künstler oder einen Fan handelt, der die Dinge dort eingestellt hat.

Zusätzlich fordert myspace ja auch regelrecht die Leute auf,
Musik in eigene Webseiten einzubinden.
D.h. Jedes Lied könnte ich auf meiner Webseite auch Leuten zum anhören und somit zum Aufnehmen anbieten...

Summa Sumarum... Es dürfte nie wieder eine Verletzung von Urheberrechten durch kopieren geben, von den Plattenfirmen, die dort Künstler bzw. deren Lieder eingestellt haben - Richtig ?

Hat das unsere verehrte Gerichtsbarkeit schon realisiert ?
Was meint ihr dazu?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.04.2007, 11:46
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: MySpace - Legalisierung von illegalen Inhalten?

Also §53 ist Privatkopie, nicht die Verbreitung oder Veröffentlichung, das steht weiter vorne und ist ein riesen Unterschied.
Der Urheber kann ja selber entscheiden wo, wann und wie er sein Werk veröffentlicht. Tut er das über Youtube, ist das seine Sache, genauso wie bei Myspace. Manche Videos auf den Seiten werden ja auch zu Werbezwecken völlig legal von den Labels selbst dort eingestellt.
Aber das heißt nicht das es frei verfügbar ist. Du darfst es dir anschauen im Netz, aber nicht weiter verbreiten. d.h. abspeichern und auf deine Seite hochladen und zum Download anbieten.

Und ein Künstler kann sie NIE gehen seine Rechte nach dem UrhG strafbar machen, weil er ja selbst der Urheber ist, der dadurch geschädigt wurde. Ich kann mein Auto ja auch vor die Wand fahren wenn ich dazu die Lust verspühre.
Wenn ein Musiker sagt er stellt das Video bei Youtube ein, kann er das völlig legal, denn er ist ja der Urheber. Natürlich kommt es dann auf den Vertrag mit der Firma an, wobei es hier zw. Europa und den USA einige Unterschiede bezüglich des Urheberrechts gibt. Hier kann man seine Rechte nie völlig übertragen, nur Teile davon auf Basis von Lizenzen etc.
Aber meist geschieht das ja mit Einwillilgung oder gar durch die Plattenfirmen selbst, wenn die Videos dort eingestellt werden. Also ist das kein Verstoß.

Der Unterschied ist dann darin, das du es dir, wie oben schon gesagt, nicht unbedingt gleich unter den Nagel reißen musst, sondern nur auf der Seite anschauen solltest und wenn es dir gefällt, im Laden die CD käufst. So der Gedanke der Industrie.
Natürlich ist das Fleisch schwach und rippt sich das lieber, weil kostet ja nix. Frage ist nur ob die Quelle aus der du dir deine Privatkopie auch dafür erlaubt ist. Da dort kein direkter Download möglich ist, sehe ich das als eine Art von Kopierschutz. Da es nicht möglich gemacht wird die Datei auf der Festplatte zu speichern, z.B. bei Youtube. Mit Plugins für Browser oder Software ist das aber möglich, aber ich würde das als eine Umgehung der Schutzmaßnahme nach §95a sehen und die Kopie wäre somit nicht legal und deshalb rechtswidrig nach §53 und 95a, da der Urheber ein Download nicht gewollt hat.

Auch schon mal daran gedacht das Myspace für angebotene Musik dort an die Urheber zahlt? Manche Songs können aus einem Protfolio ausgewählt werden, dafür hat der Anbieter bereits gezahlt und wenn Künstler ihre Musik dort anbieten um sie auf Seiten dort einzubinden, ist das durchaus rechtens, da die ja schließlich die Urheber der Musik sind und das Recht dazu haben es kostenfrei, aber zweckgebunden, anzubieten.

Und somit, summa summarum, liegt keinerlei Rechteverletzung durch die Plattenfirmen etc. vor, höchstens durch den Nutzer, der die angebotenen Werke für andere Zwecke verwendet als gedacht und DANN eine Verletzung des Urheberrechtes begeht.
Nur weil es auf Youtube zum anschaun steht, heißt es noch lange nicht das du es dann frei aus Tauschbörsen saugen und weiter verbreiten kannst. Das Urheberrecht besteht schließlich nicht nur aus dem §53 und einer Privatkopie sondern aus 143 Paragraphen plus ergänzende Verträge.

Und ja, die Gerichtsbarkeit hat durchaus realisiert das sich der Urheber nicht für Verstöße gegen das Urheberrecht strafbar machen kann. Fünf Minuten überlegen und schon weiß man wieso. *g*
Außer natürlich wenn es um Lizenzverträge geht, aber in Punkto Rechte, kann er sich kaum strafbar machen, ihm gehört der Song (mal simpel ausgedrückt) ja schließlich.

Geändert von Styx (14.04.2007 um 11:50 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 14.04.2007, 18:08
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: MySpace - Legalisierung von illegalen Inhalten?

Erst mal Danke für deine ausführliche Antwort.

Habe tatsächlich Künstler auf MySpace entdeckt, die Videos von sich bei Youtube eingestellt haben, die aber auf Youtube aufgrund von Urheberrechtsverletzung nicht mehr verfügbar sind.

Das Youtube zwar keinen echten Download anbietet ist korrekt aber
sie stellen die Daten im Format .flv ins Internet und somit sind sie auch verfügbar und diese müssten nur über ein anderes System angezeigt werden und können dann runter geladen werden(als Privatkopie versteht sich).
Ein echter kopierschutz ist nicht zu erkennen.
Keine Logos, keine Keys, keine extra Verschlüsselung.
FLV ist keine Verschlüsselung sondern ein Format....(FLV = Flash Video)

Das ich diese dann in jedes X-Beliebige Format konvertieren kann hätte den ja durchaus bewusst sein müssen, da ich ja nur der doofe kleine Privatbenutzer bin.

Ob ich nun Musik über myspace playlists streame oder über onlineradios macht
a) nach der konvertierung in mein Zielformat keinen Unterschied mehr
b) auch nichts mehr aus da diese Daten auch in einem Format(glaube sogar auch .flv) vorliegen


Das einbinden unter Nutzung der Originalsoftware von myspace ist ja erlaubt und sogar gewollt, aber wenn wir ehrlich sind so verschwommene Grenzen,
dass die Deutsche Gerichtsbarkeit nicht mehr wirklich in der Lage ist, wann man

1. Content mit Fremden Inhalten bereitstellt
2. Content mit eigenen Inhalten bereitstellt
3. Content durch Bereitstellung Dritter bereitstellt und sich somit wieder legalisiert weil für die Bereitstellung der Dritte verantworlich ist.

Grade durch das einbinden von Software 3.er egal ob der Content jetzt legal da ist oder nicht....Das ist so ein dünner schmaler Pfad...

Auch die Software mit der die Daten/Youtube Videos runtergeladen werden können, was eigentlich auch nur eine Webseite ist, ist ja nicht verboten und wurde als Plugin sogar in den Firefox integriert...

Wenn ich Staatsanwalt wäre, würde ich keinen mehr wegen Urheberrechtsverletzung anklagen können(Privatpersonen), weil die Grenzen so verschwommen sind, dass es sich schon nicht mehr lohnen würde.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.04.2007, 20:13
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: MySpace - Legalisierung von illegalen Inhalten?

Also zuerst, ich weiß was .flv u.a. Formate sind. Es kommt auch nicht wirklich darauf an OB eine Verschlüsselung integriert ist oder nicht. Wenn es das wäre, müsste man diese zum Abspielen der Videos im Browser selbst entweder eingeben oder per Plugin im Browser installieren. Das würde Youtube wohl kaum machen, da keiner sich den Aufwand für sowas macht. Deshalb keine direkte Verschlüsselung.
Aber schon die Tatsache, das es keinen Downloadlink auf der Seite gibt, spricht für eine Verwehrung des Downloads. Das es Plugins oder Programme für den Download und die Konvertierung gibt tut hier nichts zur Sache, auch das die völlig legal sind ist nicht bestritten.
Es ist wie mit den Warngeräten vor Blitzern. Der Verkauf und Kauf ist völlig legal, nur die Benutzung im Straßenverkehr ist verboten. Analog würde ich das auf diese Programme anwenden. Du darfst sie anbieten, installieren, nur nicht auf urheberrechtlich geschützte Werke anwenden. Denn wenn ein Download gestattet wäre, dann würde es auch dafür einen Link geben, dieser liegt nicht vor, also ist ein Download seitens Youtube nicht gewollt.

Auch dein Argument das es eine Privatkopie ist, ist falsch. Es ist keine, sondern wäre nach den o.g. Punkten eine illegale Kopie, da sie geschützt ist und der Urheber nicht will das sie kopiert wird (da kein Downloadlink vorhanden). Punkt aus, das reicht um §53 auszuhebeln, denn die Privatkopie ist nicht mehr wie früher das Totschlagargument für wildes kopieren und tauschen, die wurde gehörig eingeschränkt. Man muss sich auch andere §§ im UrhG betrachten um zu wissen wann eine Privatkopie erlaubt ist und wann nicht.

Und ich sehe da keine schwammige Rechtslage oder einen schmalen Grad.
Wenn der Urheber, wie bei Myspace, die Musik offen anbietet, für die Nutzung AUF Myspace, gibt es da nichts gegen zu sagen. Du darfst sie dort auf deine Seite einbinden, aber nicht downloaden und konvertieren.

Und nein, ein Staatsanwalt klagt eher selten wegen Urheberrecht an, das macht eher ein normaler Anwalt der einen Urheber vertritt. Und selbst wenn die Lage unklar ist, was sie sogar öfters ist und das nicht nur beim UrhG und im Internet, ist das auch völlig egal. Denn dann entscheiden die Richter darüber und machen einfach mal eine Leit- oder Grundsatzentscheidung zu diesem Thema, was dann als Richtlinie gelten kann, aber auch nach einem Jahr wieder anders entschieden werden kann. Ganz einfach. Nur weil es unsicher ist, kann man nicht sagen da darf nix angeklagt werden, wäre ja noch schöner.
Was glaubste wie das bei den Domains zu Anfangs war, da galt auch erst eine völlig andere Ansicht der Gerichte als heute, weil niemand so wirklich etwas wusste darüber. Oder auch bei Ebay, da hat in den frühen Jahren ein Gericht entschieden das die Versteigerung da kein Kaufvertrag ist, sondern ein Glücksspiel. Das sieht man heute auch anders denke ich.

Also, da gibts nichts zu drehen am Urheberrecht und ich finde die Rechtslage dort bezüglich des Internets eingentlich recht klar, aber am Ende entscheidet hier in D. noch immer der Richter... und der wird dazu schon gewisse Klarheit schaffen.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 20:33
Unregistrierter Mensch
 
Beiträge: n/a
Standard AW: MySpace - Legalisierung von illegalen Inhalten?

Hallo!
Kurze Frage zu diesem Thema: Wenn Künstler ihre Werke auf myspace zum Download anbieten, darf ich die dann verwenden wie ich will? Beispielsweise downloaden und in ein Video einbauen und das Video auf youtube laden oder von mir aus einen Film mit dieser Musik drehen und diesen zu einem Filmwettbewerb schicken? Geben die mit dem Download ihrer Werke ihre Urheberrechte auf? Kann mich da mal jemand aufklären?
Danke!
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