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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich wollte gerne einen beitrag von mir synonymisieren lassen (im weblog), da die antwort darauf in fäkalsprache gehalten wurde und dies über die eingabe meines namens, im internet, gefunden wurde. abgesehen davon, dass der webmaster ziemlich unfreundlich war, hat er den eintrag einfach nicht umgewandelt. Nachdem ich mehrmals nachgefragt hatte, drohte ich mit rechtlichen Schritten, woraufhin er nun mehrere weblogs mit schwulen inhalt, mit meinem namen, veröffentlichte. Die sind also unter google jetzt zu finden, unter meinem namen. Jetzt würde mich natürlich interessieren, ob ich den irgendwie verklagen kann, wegen verleumdung. warscheinlich hatte er dies natürlich von einem internet cafe getan. das einzige was ich tun kann, ist mich zu rächen oder in demselben weblog veröffentlichen, dass die anderen einträge fakes sind. Ihn zu denunzieren geht warscheinlich nicht, solange ich es nicht beweisen kann, oder ? |
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| Hier ist der direkte Weg zum Anwalt angebracht. Sollte es wirklich der Webmaster (oder ein Admin) gewesen sein, ist dies anhand der Domäne schnell zu erkennen. Das Löschen der anderen Einträge wird dann sicherlich schwer (und aufwendig), allerdings: sollte die Schuld und ein Schuldiger gefunden werden hat sich das auch erledigt. |
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| Wenn es wirklich erkennbar ist, wer es war, ist eine Überprüfung des Rechners nicht erforderlich. Die Domaine ist übrigens die URL, unter der das Forum betrieben wird (einfach formuliert). Und wenn es der Chef des Ganzen war, kann man den Inhaber schnell herausfinden. Ansonsten könnte eine Auskunftspflicht bestehen, anhand der IP könnte dann bei Strafverfolgung der Computer ausfindig gemacht werden. Wird dann etwas komplizierter, aber nicht unmöglich. |
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| Da habe ich mich leider falsch ausgedrückt: der webmaster einer anderen hp hat in einem anderen forum gepostet (also in seinem weblog meinen beitrag nicht gelöscht und in einem anderen weblog (nicht auf seiner seite) geposted) und warscheinlich nicht von seinem eigenen computer. Deswegen ist es nicht an der domain und nicht an der ip zu erkennen, das ist das problem. |
| Tags: verleumderisch, webmaster |
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| Webmaster für Inhalte von PM (Private Messages) im Forum verantwortlich | Birgit62 | Verantwortlichkeit für Inhalte | 15 | 16.11.2007 15:13 |
| Was muss man als Webmaster beachten? | nomis | Sonstiges zum Onlinerecht | 4 | 22.06.2007 10:23 |
| Hacker kommt an E-Mail-Adressen. Haftet der Webmaster? | Anonymous | Sonstiges zum Onlinerecht | 5 | 17.04.2007 10:03 |
| was ist, wenn webmaster ein weblog eintrag nicht löscht ? | qwertzuiop | Sonstiges zum Onlinerecht | 2 | 14.04.2007 17:34 |
| Haftung von Webmaster oder Domain-Inhaber | robin24 | Verantwortlichkeit für Inhalte | 3 | 17.01.2007 18:41 |
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