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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Hallo!! Ich habe mir vor einem Monat ein Gebrauchtes Notebook privat über internet gekauft. Seit 3 Wochen eingezahlt und seit dem habe nichts vom Notebook und dem Käufer gehört oder gesehen. Wenn ich ihn jetzt Anzeige. Bin ich da im Recht, oder kann es sein, dass ich auch verlieren kann. Mfg. Mirnes |
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| Ich würde es mal mit Anfrage und Mahnung probieren. Oder schauen, ob da nicht ein Betrüger war (einfach mal nach dem Verkäufer in einschlägigen Suchmaschinen "fahnden"). Und die Anzeige hilft nur bei Straftat. Bei Vertragsverletzung gilt Zivilrecht, da ist ein Anwalt der (erste) Ansprechpartner. Kurz: Nachfragen, kommt keine Reaktion mit allen (!) Unterlagen zum Anwalt. Der erledigt den Rest und kann auch erkennen, ob eine Straftat vorliegt und Anzeige erstatten. |
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| Ebay, keine Ware erhalten, Adresse falsch | xfighter | Onlineauktionen | 3 | 30.06.2008 01:04 |
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