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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 14.04.2007, 21:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.04.2007
Beiträge: 1
Standard Domain löschen wegen Markennamen


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Hallo,

ich habe folgendes, dringendes Problem und hoffe hier Hilfe zu finden.

Ich habe mir vor ein paar Jahren eine Domain registriert, zu der ich eine Geschäftsidee hatte aber wusste, dass diese erst ein paar Jahre Vorbereitungszeit braucht. So dümpelt diese Domain vor sich hin und leitet jeden zufälligen Besucher auf meine derzeitige Homepage mit einer anderen Domain weiter.

Nun bekam ich ein Schreiben von einem Patentanwaltbüro. Darin wurde mir erklärt das es sich bei der Domain um einen eingetragenen Markennamen handelt (Unterlagen die dies Belegen habe ich ebenfalls erhalten) und ich zur Löschung dieser Domain innerhalb einer Frist (die Montag verstrichen ist) aufgefordert werde, sonst werden rechtliche Konsequenzen folgen.

Frage 1: Muss ich die Domain wirklich löschen oder reicht es wenn ich diese ins "nichts" laufen lasse? Wenn ich den Markennamen nicht nutze kann ich doch kein Recht verletzten!?

Frage 2: Kann ich diesem Anwaltsbüro nicht einfach mitteilen das ich aufgrund des Markennamens von einer nutzung Abstand nehme, aber die Domain nicht einfach löschen werde, sondern gegen einen entsprechenden Geldbetrag dem Markennamen-Besitzer überlasse!?

Frage 3: Auf der "nichts"-Seite die jetzt erscheint wenn man auf diese Domain geht habe eine einzige Zeile geschrieben: "Diese Domain ist nicht verfügbar!". Geht das so oder muss ich da was anderes tun!?

Ich würde mich tierisch über eure Hilfe freuen, vielen Dank im voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.04.2007, 12:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Domain löschen wegen Markennamen


Prinzipiell sollte das Problem ein Anwalt klären, wenn die Frist am Montag verstreicht ist das allerdings sehr spät. Bestenfalls könnte man mit Fax noch was retten, wird aber extrem eng.

Aber mal meine Meinung: Wenn ein Markenname geschützt ist, hat man (im Allgemeinen) kein Recht auf die Domaine. Im Einzelfall kann das allerdings etwas anders sein, deswegen würde ich einen Anwalt heranziehen.
Mit Nutzung kann man da auch nicht viel machen, wenn die Domaine die ganze Zeit brachlag oder auf was anderes zeigt.
Das mit dem Verkaufen könnte man auch machen, nur wird es dafür jetzt zu spät sein - dem hätte ich ganz am Anfang vielleicht noch eine Chance gegeben, jetzt nicht mehr.

Aus meiner Sicht sind die Karten sehr schlecht, und ein Anwalt wäre hier (eigentlich schon viel eher) angebracht gewesen.
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