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| Anzeige Ich bin mir bei folgender Thematik nicht sicher, und bin deshalb sehr froh über Antworten: Sagen wir, in einem Forum XY werden des öfteren Artikel von den Benutzern gepostet, die sie selbst verfasst haben. Nun bittet der Betreiber der Seite YZ, die das selbe Thema behandelt, die Autoren besagter Artikel um die Erlaubnis, diese auf seiner Homepage zu veröffentlichen. Ist dies rechtlich korrekt, also liegt das Urheberrecht bei den Autoren und nicht beim Administrator von Forum XY? Danke schon mal für aufklärende Antworten! |
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| die Benutzer die es gepostet haben sind Urheber, und wenn diese gefragt werden ist dies alle mal korrekt als anmerkung dazu der Admin könnte es,wenn,eine Unterlassung auffordern dessen anderer Betreiber, und verbannen. wenn !!! Zitat:
Geändert von Seilschaft BlackPanders (15.04.2007 um 13:52 Uhr). |
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| Ein Urheberrecht liegt nur dann vor, wenn der Text eine gewisse geistige Höhe erreicht. Kommt halt auf den einzelnen Text an, über was er handelt, wie er geschrieben ist etc. kann man nicht pauschal sagen. |
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| Vielen Dank für die Antworten. Zitat:
Zitat:
Geändert von Chemieversuche (15.04.2007 um 14:23 Uhr). |
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| Nicht alles was man in Foren schreibt ist gleich urheberrechtlich geschützt. Es muss eine gewisse geistige Höhe vorhanden sein. Die Bilder/Grafiken unterliegen durchaus dem Urheberschutz, sofern sie wissenschaftlicher Natur wären, was bei Chemie ja durchaus naheliegend ist. Für Texte gilt nach §2 (2) UrhG der Wortlaut "persönlich geistige Schöpfungen", die Frage stellt sich nun ob die Texte in deinem Forum dem entsprechen. Sind sie auch wirklich durch die Person entstanden oder hat sich der Autor auch woanders bedient und es einfach nur abgeschrieben? Ist der Inhalt so gut, bzw. ausfüllend, das man von einer geistigen Schöpfung sprechen kann? Man muss das immer auf den jeweiligen Einzelfall anwenden und prüfen ob der Text diesem Kriterium entspricht. Wenn dort eine wissenschaftliche Arbeit gepostet wird, wäre das durchaus gegeben. Schreibt dort jemand lediglich einen Dreizeiler über die Flugeigenschaft von Wasseratomen bei Scheeregen, der wenig fundiert ist und kaum wissenschaftlich, sondern eher als "Schrott" zu bezeichnen wäre, würde ich hier kein Urheberrecht gegeben sehen. Außer der Text wäre wiederum so komisch, das es als humoristisch gelten könnte, wäre es hingegeben wieder möglich. Anleitungen und Zeichnungen wären aber auf jeden Fall geschützt. Die Grenzen beim Urheberrecht sind manchmal fließend und nicht immer eindeutig festzulegen, sonst würde man sich da auch nicht so oft drüber vor Gericht streiten. Sicher gehst du deshalb immer, wenn du den jeweiligen Autor fragst. Wenn der zusagt (sollte möglichst schriftlich sein, nicht nur per Mail, sondern unterschrieben auf Papier), kann dir nichts passieren. Weil er eingewillligt hat. Unterschrieben und auf Papier deshalb weil vor Gericht eine Email eigentlich kein Wert hat, die kann jeder geschrieben haben, bzw. editiert haben. Wäre halt der Weg um auf Nummer sicher zu gehen um möglichen Klagen etc. aus dem Weg zu gehen. Ist zwar mühevoll, aber bei dem heutigen Abmahnwahn sicherlich der Mühe wert. |
| Tags: forenwebartikel, urheberrecht |
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