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Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage?

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  #1 (permalink)  
Alt 17.04.2007, 20:54
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Beiträge: n/a
Standard Domaineweiterleitung


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Hallo,
ich habe ein Problem. Ich habe eine Domain www.abcdef.de und eine andere Firma mit Domaine www.yxcf.de und auch die com. leitet einfach auf meine Domaine um. Also wenn man die fremde Domaine eingibt, dann kommt immer meine Domaine. Was kann ich gegen die fremde Firma machen, wenn sie sich nicht äußert? Antwortet nicht auf meine Mail. Ich verlangte die Unterlassung dieser Weiterleitung.
Kann mir jemand einen Tipp geben?

Danke im Voraus.
Internetliebhaber
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  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2007, 20:59
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Domaineweiterleitung


Rechtlich: Anwalt und Unterlassung
Technisch: Den Hostheader sperren, so dass die Umlenkung nicht funktioniert.

Muss aber nicht mal Absicht sein, wenn der DNS Eintrag falsch ist. Dann bleibt dir nur der technische Weg.

Bin kein Anwalt aber Programmierer, wenn du da Hilfe brauchst, sag Bescheid.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.04.2007, 21:32
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Domaineweiterleitung


Hi,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Anwalt würde ihr teuer kommen, da ich ein eingetragenes Warenzeichen habe und sie damit Geschäfte macht. Sie möchte nämlich beide Domaine verkaufen. Meine Domaine hat nämlich ca 12000 Zugriffe täglich. Will ihre bestimmt damit hochpuschen.???
Meine Frage: Wie kann ich den Hostheader sperren lassen?

Danke im Voraus.
Internetliebhaber
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  #4 (permalink)  
Alt 17.04.2007, 21:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Domaineweiterleitung


Kommt auf den Webserver an. Beim Windows kann man im IIS die Hostheader eintragen, die der Seite zugewiesen werden. Und die, die gesperrt werden sollen, laufen dann auf eine tote Seite. Da könnte ich eine konkrete technische Anleitung geben.
Bei UNIX gibt es eine Datei, wo man das einträgt. Das kenne ich nicht so genau, aber ich weiss das es geht.
Zitat:
Anwalt würde ihr teuer kommen, da ich ein eingetragenes Warenzeichen habe und sie damit Geschäfte macht. Sie möchte nämlich beide Domaine verkaufen
Dann dürfte das ja kein Probem sein, wenn auf vernünftige Schreiben nicht geantwortet wird ...
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