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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Ich habe ein problem. Und zwar hat irgendjemand in meinem Namen auf: http://www.go-park.de/www/index.php?cnt=buddycard eine Membercard für ne disco bestellt. Die kam dann auch per Nachnahme nach Hause, und meine Mutter hat, in der Annahme ich hätte was bestellt, die Summe von 29,80 € bezahlt. Auf der Homepage muss man sich nicht registrieren... Ich habe auch keine Bestellbestätigung erhalten. Dazu kommt noch, dass mein Vorname falsch angegeben war. Ich habe mit denen Telefoniert und die Karte zurückgeschickt, bis jetzt aber noch keine Nachricht erhalten... Gibt es da irgendwelche Gesetze oder Urteile in denen der Verbraucher vor solchen Unsicheren Bestellvorgängen geschützt wird? Gruß,Jens |
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| Ja. Die Rücksendung war korrekt, empfehlenswerterweise per Einschreiben (Gebühr bezahlt Enmpfänger) Falls der Betrag nicht erstattet wird, ein kurzes Anschreiben mit Fristsetzung 14 Tage (ebenfalls per Einschreiben)und danach sofort MB erstellen (ist nicht so schlimm wie es sich immer anhört) inkl. aller Nebenkosten. Bei solch geringem Streitwert sind auch die anfallenden Gerichtskosten marginal. Danach bekommst Du definitiv Dein Geld, musstg eventuell mit einem nochmaligen Schreiben Deinen Mahngebebühren nachrennen, aber das wird getilgt, es sei denn, der Laden geht zwischenzeitlich Konkurs. Im Falle eines Rechtschutzes kannst Du die Arbeit natürlich auch einem Anwalt deines Vertrauens übergeben. |
| Tags: bestellung, dritten |
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