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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #6 (permalink)  
Alt 18.04.2007, 13:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Fotos geklaut - was tun?

Zitat:
Also kann man im Grunde bei Fall 2 und 3 nichts tun, außer die Betreiber der Seite zu bitten die Bilder offline zu nehmen?
So sehe ich das. Obwohl ich "bitten" etwas zu schwach finde, ich würde eher sagen "auffordern (lassen)".
Zitat:
Im Grunde bringt das ja auch nichts weiter als dass die Bilderdiebe sich die nächste Community suchen und sich dort wieder mit falscher Identität und den geklauten Bildern anmelden
Da läuft man dem zwar ewig nach, aber ja, so ist es. Mit entsprechenden Mitteln (zB. bei laufender Strafverfolgung) könnte man die allerdings ausmachen. Ist sehr aufwendig (und wahrscheinlich auch ziemlich teuer), aber so ist das moderne Internet nun mal, und solange es immer noch welche gibt, die glauben das Internet sei rechtsfrei wird es immer rechtswidrige Handlungen geben.
Zitat:
Ist man es dann als Homepagebetreiber wirklich "selbst Schuld", wenn man Bilder von sich im Internet veröffentlicht?
Okay, "Schuld" mag vielleicht zu hoch gegriffen sein, aber jeder der mit dem Internet zu tun hat, sollte auch dessen Risiken kennen. Und sehr viele Menschen kit denen es man dann zu tun bekommt haben nun mal keinen Verstand.
Zitat:
Muss man dann ernsthaft damit leben,
Ich glaube ja, so wie man mit Banküberfällen, Geiselnahmen, Attentaten, Amokläufern .... leben muss. Nur leider ist die Hemmschwelle im Internet viel niedriger - und Gesetze zu schwach. Deshalb passiert sowas eben häufiger und immer wieder. Auch ist die Schwelle in "Flirtcommunities" und ähnlichen Seiten noch geringer ... dann muss man eher damit leben. Und ob (und was) man dann dort (und vor allem in welchen, auch da gibt es noch Unterschiede) veröffentlicht hat man ja schließlich selbst in der Hand.
Zitat:
Auch konnte man den Verkäufer nicht wirklich eindeutig identifizieren.
Das klingt eher nach "wollte man nicht", aber egal, ich glaube das ist wohl schon den Bach runter ... Vor zwei Jahren waren die gesetzlichen Grundlagen schon weit genug.
Zitat:
Sind dann alle zur Verantwortung zu ziehen?
Theoretisch ja, wenn Z der Weitergabe nicht zugestimmt hat. Praktisch sicherlich unmachbar, allerdings geht Z bei Bereitstellung in "Tauschbörsen" (oder Filesharing) davon aus, das es weitergegeben werden könnte. Der Nachweis das man das nicht wollte dürfte schwer sein (ich gehe natürlich davon aus, das Z der Urheber ist, ansonsten liegt eine andere Konstellation vor).
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