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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 18.04.2007, 12:38
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Allgemeingültige Domainnamen


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Hallo,
Darf zum Beispiel ein Arzt, Rechtsnwalt, Bäcker, usw. eine Domain der Form: www.Berufstand-Stadt.de tragen. (also z.Bsp.: www.rechtsanwalt-berlin.de oder www.hnoarzt-hannover.de) oder könnten sich da andere Firmen beschwehren?

vielen dank für eine Antwort schonmal vorab.

MfG Martin
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  #2 (permalink)  
Alt 18.04.2007, 13:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Allgemeingültige Domainnamen

Da gab es mal ein Urteil zu, finde ich aber nicht so schnell. Dürfen sie nicht. Bei akuter Dringlichkeit: Anwalt kann da helfen.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.04.2007, 13:29
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Allgemeingültige Domainnamen

hallo,
also erstmal danke für die schnelle antwort. auf welches gesetz beruft sich das urteil wenn du das urteil noch finden würdest wäre das echt super.

bräuchte mal noch genauere infos.

viele dank

Martin
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  #4 (permalink)  
Alt 18.04.2007, 13:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Allgemeingültige Domainnamen

Ist zwar nicht das Neueste, aber eins:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20010219.htm

Man beachte den zweiten Leitsatz des Urteils
So wie ich das sehe, ist die Rechtssprechung aber immer noch sehr geteilt, meine erste Antwort beruhte also mehr auf einem einzelnen Urteil.

Deswegen korrigiere ich mich noch mal:
Zitat:
oder könnten sich da andere Firmen beschwehren?
Vielleicht Kommt drauf an
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  #5 (permalink)  
Alt 18.04.2007, 17:39
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Allgemeingültige Domainnamen

Also du darfst z.B. die domain anwaelte-stadtxy.de registrieren und nutzen. kein problem ist dabei wenn du nachweisbar der einzigste anwalt im besagten ort sein solltest, was es ja auch gibt.
gibt es mehrere, kann hier ein falscher eindruck entstehen das es eine gemeinschaftsseite aller rechtsanwälte im ort ist. anwalt-stadtxy.de hingegen, ist eher unproblematisch, da deutlich erkennbar ist das es nur ein einwalt ist und nicht mehere.Wer kein Anwalt ist, darf aufgrund der Domain nicht den Eindruck erwecken, er dürfe eine Art von Rechtsberatung geben. (Quelle: Online-Recht, Tobias H. Strömer)

Bei Ärzten ist das sicherlich ähnlich, es darf dort wohl auch nicht der Eindruck entstehen, das die Webseite unter der Domain als gemeinsame Seite verstanden wird, sondern offensichtlich ist das es nur ein Arzt, Rechtsanwalt etc. ist der dort gemeint wird. Also aufpassen mit Anwalt-... oder Anwaelte-...
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