Zitat:
Zitat von coffeemug Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Urheberrecht von Bildern. Dazu habe ich gerade eine Diskussion mit einem Freund.
Angenommen man möchte gern Bilder aus einem Buch (von 1965) in seiner wissenschaftlichen Arbeit verwenden. An wen muss man sich bezüglich des Urheberrechts wenden? An den Autor oder den Maler. Ich habe noch dunkel in Erinnerung, dass Urheberrecht bis 70 Jahre nach Ableben besteht? |
Das mit den 70 Jahren hast Du im Prinzip richtig in Erinnerung, aber die Schutzfrist war früher auch bei Lichtbildwerken nur 50 Jahre nach Erstellung (und bei einfachen Lichtbildern nur 25 Jahre; heute sind es da 50 nach Erstellung). 70 Jahre nach Tod des Urhebers gibt es bei Lichtbildwerken erst seit 1965 - und dadurch wird es kompliziert, denn eine frühere Veröffentlichung kann verwirrenden Einfluß auf die Schutzfristen haben.
(Guckst Du hier:
http://www.fotorecht.de/publikationen/schutzfrist.html )
Das müsste man im Einzelfall mit einem Anwalt klären.
An wen man sich wendet? An den Verlag. Nicht an den Autor.
Der Autor ist zwar der Urheber, aber es ist nicht gesagt, daß er überhaupt eine Lizenz erteilen kann - vielleicht hat der Verlag nämlich ein ausschließliches Nutzungsrecht oder syndikalisiert für den Autor.
Der Verlag sollte auf jeden Fall die genaue Rechtelage kennen und Auskunft geben können. Und man findet ihn auch meistens leichter als den Autor...