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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Goldankauf als freier Händler: Dieser mietet sich 1x im Monat in einem Ladengeschäft ein und betreibt für die Zeit, in der er dort ist, Werbung. Online auf seiner eigenen Seite und in Printmedien (Tageszeitung vor Ort). Der Ankäufer ist i. d. R. immer 3 Tage an einem Ort. Als er die letzte Werbung startete (in der Tageszeitung vor Ort), hatte er seine Anzeige mit einem schwaren Balken ringsrum versehen, und 7,10 € aufs Gramm geboten. So weit so gut. Nun gibt es einen ansässigen Händler vor Ort (sprich Konkurrenz zum freien Händler), welcher die Werbeanzeige des freien Händlers einfach kopiert hat. Er hat praktisch das Inserat des freien Händlers aus der Zeitung kopiert, per Kopiergerät vergrößert und in rot darunter geschrieben: "Hiermit wirbt die Konkurrenz - wir geben 8,10 € aufs Gramm". Dieses Inserat hat er an seinem Schaufenster hängen und auch so in der Zeitung inseriert. Ist dies rechtens? Darf man so einen direkten Vergleich durchführen? Habe bereits im Rechtsbuch nachgesehen, hier steht geschrieben: Sobald eine Irreführung statt findet, ist ein solcher Vergleich nicht erlaubt. Einige Kunden kamen zu dem freien Händler und haben sich erkundigt, ob dies die gleiche Werbeanzeige wäre, ob beide Inserate zu ihm gehören - er sagte, nein, das ist die Konkurrenz, die unsere Werbeanzeige einfach kopiert hat. Somit wäre doch Irreführung gegeben und man könnte den Händler vor Ort anzeigen - oder? Falls dieses Thema nicht in dieses Forum passt, gebt mir bitte Bescheid. Ich entschuldige mich jetzt schon, falls es so ist - andererseits weiß ich leider nicht, wohin ich mich wenden soll - bitte bitte helft mir. |
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| Neben der Verletzung des Urheberrechts beim Kopieren der Werbung würde ich noch eine Verletzung nach § 6 UWG sehen. Zitat:
Ein reiner Vergleich der Preise wäre aber möglich. Wenn der Händler vor Ort also eine eigene Anzeige aufgibt klann er die Preise direkt vergleichen, auch unter Angabe des Namens des anderen Händlers. |
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| Hallo und vielen Dank! Danke für Deine Antwort. Ja, endeutig, Verwechslungsgefahr der beiden Händler. Danke für das Zitat aus dem UWG - kann ich sehr gut gebrauchen. Werde das mal weitergeben und mal sehen, ob eine Anzeige gemacht wird - ist ja ein Frechheit. Der freie Händler hat jetzt übrigens in dem neuen Inserat geschrieben "Wir sind das Original ...." und noch weiter unten "diese Anzeige ist geistiges Eigentum von ....". Bin ja mal gespannt, ob der Andere dies wieder kopiert, wenn ja, würde ich sofort eine Anzeige starten, so gehts ja wohl nicht. Vergleichende Werbung hin oder her, aber Einfallslosigkeit und Kopieren sollte bestraft werden. Danke nochmals für Deine Antwort!!! |
| Tags: urheberrecht, wettbewerbsrecht |
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