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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Mal angenommen, Person A hat bei einer Online-Auktion etwas ersteigert. Nach Bezahlung und Zusendung der Ware, stellt sich heraus, daß die Ware mangelhaft war. Der Verkäufer (Person B) zahlt nach Rücknahmeaufforderung den Kaufpreis zurück und Person A schickt die Ware an Person B zurück. Nach ca. 4 Wochen meldet sich Person B per eMail und fragt an, wann die mangelhafte Ware denn zurückgesendet wird. Person A hat inzwischen den Paketnachweisschein nicht mehr und kann somit beim Versand-Dienstleister keine Nachforschungen mehr anstellen, wo die Ware abhandengekommen ist. Kann Person A von Person B zur Zahlung des Kaufpreises haftbar gemacht werden? |
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| die beweislast liegt bei dem, der als letzter die ware im besitz hatte. also muss person A beweisen, dass sie die ware versand hat. person a sollte evtl. bei der post nachfragen, ob man nachforschen kann. aber ohne beleg nummer ist das unmoeglich, denke ich. ausserdem kostet die nachforschung auch eine gebuehr, soweit ich weiss. wenn es zu einem rechtsstreit kommt, kann ein zeuge ausreichen, der bestaetigt, dass die ware zurueckgesand wurde. wenn der versender mangelhafte ware verschickt, kann es auch sein, dass er ein abzocker ist, die ware schon hat und checken wollte, person A aufgepasst hat. der wert der ware waere interessant. wenn man person B betrug unterstellen will, muss man wissen, ob dieser betrug sich lohnen wuerde. viele gruesse del -- =================================== japanese pop culture @ www.j-pop.de =================================== |
| Tags: haftet, versandfehler |
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