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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 20.04.2007, 10:04
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Böse Werbung für X mit dem Namen Y - ohne Einverständnis von y


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Folgendes Szenario:

Eine Person hat in einer Agentur X gearbeitet und sich dann in demselben Bereich selbstständig gemacht, als kleine Agentur. Ihrem Unternehmen hat diese Person den Namen Y gegeben. Y hat einen eigenen Webauftritt und hat den alten Arbeitgeber explizit gefragt, ob sie X auf darauf als Netzwerk-Partner erwähnen darf. Umgekehrt hat die größere Agentur X nicht gefragt, ob sie den Namen von Y in irgendeiner Weise verwenden darf.

Nun hat Y zufällig festgestellt, dass beim Googeln folgendes passiert:
Wenn potentielle Kunden den Namen Y eingeben und die Stadt, in der Y sitzt, dann erscheint in der Trefferliste die größere Agentur X, und zwar noch vor Y. Im Treffertext wird Y dann als Partner von X bezeichnet und im Zusammenhang damit nicht der Name des Inhabers von Y erwähnt, sondern der Name eines Mitarbeiters von X, der manchmal mit Y zusammen arbeitet (allerdings nebenberuflich, nicht als Repräsentant von X).

Wenn man dann die Website von X besucht, wird Y mit keinem Wort dort erwähnt.

Anders gesagt: Die größere Agentur X benutzt den Namen von dem Gründungsunternehmen Y (das allerdings potente Kunden hat), um einen Treffer in der Suchmaschine zu erzielen und so Kunden zu akquirieren, ohne dass Y davon wusste oder irgend etwas davon hat.

Ist das legal???
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  #2 (permalink)  
Alt 20.04.2007, 10:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Werbung für X mit dem Namen Y - ohne Einverständnis von y

Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.

Zum Einem muss man eine Genehmigung für die Verwendung von Namen haben. Erfolgte diese nicht oder wird im Nachhinein die Nutzung verwehrt, ist das zu entfernen. In der Regel über Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Eine Berufung auf Gegenseitigkeit ("du nutzt mein Namen ich deinen") gibt es nicht.
Andererseits könnte Missbrauch vorliegen, direkt mit dem Namen eines anderen (zB. in Metatags) zu werben. Das in der Beschreibung oder im Suchergebnis Y aufgeführt wird und auf der Seite nicht spricht dafür. Müsste man allerdings genauer prüfen.

Prüfen müsste man allerdings auch, ob Y als eigenständiger Name anzuerkennen ist. Könnte bei einem neu gegründeten Unternehmen nicht fraglich sein, andererseits wenn schon kunden da sind ...

Als Y würde ich mich auf den Weg zu einem Anwalt, der auf Marken- und Namensrecht spezialisiert ist, machen. Okay, kostet erstmal Geld, aber wenn schon Kunden da sind ... Sollte sich herausstellen das das Ganze rechtswidrig ist, sollte man dann auch bei Google die Entfernung des Eintrags veranlassen. Wie sowas geht sollte der Anwalt auch wissen.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2007, 11:05
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Werbung für X mit dem Namen Y - ohne Einverständnis von y

Vielen Dank für die prompte Antwort!

Und wegen des Namens: Es handelt sich bislang um einen Phantasienamen für einen Einzelunternehmer, keine Geselleschaftsform wie GmbH o.ä.

Und der Name ist markenrechtlich noch nicht geschützt.
Der Inhaber arbeitet aber seit einem Jahr offiziell unter diesem Namen, erstellt Rechnungen und Angebote mit entsprechend gestalteten Geschäftspapieren.

Die Frage ist auch: Was hat Y konkret davon, wenn er zum Anwalt geht? Y möchte dabei eigentlich kein Geld verdienen, sondern ist einfach ziemlich sauer über das Verhalten von X.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.04.2007, 11:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Werbung für X mit dem Namen Y - ohne Einverständnis von y

Zitat:
Und wegen des Namens: Es handelt sich bislang um einen Phantasienamen für einen Einzelunternehmer, keine Geselleschaftsform wie GmbH o.ä.

Und der Name ist markenrechtlich noch nicht geschützt.
Der Inhaber arbeitet aber seit einem Jahr offiziell unter diesem Namen, erstellt Rechnungen und Angebote mit entsprechend gestalteten Geschäftspapieren.
Dann könnte schon Namensschutz vorliegen. Es muss nicht immer eine eingetragene Marke sein.
Zitat:
§ 4 MarkenG Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht
...
1.durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
2.durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder ...
Die reine Nutzung kann also schon reichen, allerdings ist dies ein "schwacher" Schutz, der vom Betroffenen noch mehr nachgewiesen werden muss als die Benutzung einer Marke (und das ist schon ziemlich schwierig, kann ich aus eigener Erfahrung sagen).
Zitat:
Die Frage ist auch: Was hat Y konkret davon, wenn er zum Anwalt geht?
Die Unterlassung. Andererseits könnte sich Y mit X auch "außergerichtlich" einigen (Mediation), was natürlich in jedem Fall viel besser wäre.
Zitat:
Y möchte dabei eigentlich kein Geld verdienen
Wird er auch nicht, kein Cent wird Y sehen, im Gegenteil es kostet nur Geld. Es sei denn X verstößt gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung ...
Zitat:
sondern ist einfach ziemlich sauer über das Verhalten von X
Das ist gesundheitlich aber sehr schlecht und noch weniger zu empfehlen
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  #5 (permalink)  
Alt 20.04.2007, 11:21
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Daumen hoch AW: Werbung für X mit dem Namen Y - ohne Einverständnis von y

Die Sache mit der Gesundheit wird sich Y durch den Kopf gehen lassen. Guter Punkt! Ansonsten nochmals: vielen Dank für die rasche Hilfe!!! Ist schon klasse, die Sache mit den Online-Foren
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