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| Anzeige Soll man folgendes per eMail verschickte Standard-Schreiben ernst nehmen (der Absender aus einer nichtssagenden gmx.net Adresse besteht)? Unverlangte Werbe-E-Mails an meine Adresse Sehr geehrte Damen und Herren, am xx.xx.2007, xxxx Uhr erhielt ich unverlangte Werbe-E-Mails Ihrer Webseite www.xxxxx.xx auf meinen beruflich genutzten E-Mail-Account. Ich habe bislang keinerlei Kontakt zu Ihrem Unternehmen gehabt oder die Zusendung derartiger Mails in irgendeiner Art und Weise angefordert. Insbesondere habe ich mich nicht in eine irgendwie geartete Mailingliste eingetragen um derartige Informationen zu erhalten. Die Beweislast fuer eine solche Eintragung liegt nach der Rechtsprechung ohnehin auf Ihren Seiten. Wie Ihnen sicher bekannt ist, stellt die Werbung mittels E-Mail eine unzulaessige und unterlassungsfaehige Belaestigung im Sinne von Paragraph 823, 1004 BGB dar, da sie die Aufmerksamkeit des Betroffenen ueber Gebuehren hinaus in Anspruch nimmt und zu einer unzumutbaren Belastung des Privat- und Arbeitsbereichs fuehrt. Bei dem Versand auf beruflich genutzten Mail-Accounts liegt zudem ein zielgerichteter Eingriff in den eingerichteten und ausgeuebten Gewerbebetrieb gemaess Paragraph 823 Abs. 1 BGB vor. Dies ergibt sich bereits aus der bislang bestehenden Rechtsprechung und ist seit der juengsten Aenderung der TKV und der EU-Richtlinie ueber die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphaere in der elektronischen Kommunikation auch geltendes Recht in Deutschland. Selbst wenn Sie die fraglichen Werbe-E-Mails nicht selbst geschrieben haben, so haften Sie als Verantwortlicher fuer die geworbene Seite in jedem Fall als mittelbarer Stoerer. Ich fordere Sie daher auf, bis xx.4.2007, 12.00 Uhr hier eingehend, eine Unterlassungserklaerung dergestalt abzugeben, es bei Meidung einer Vertragsstrafe von Euro 5.100,00 fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, an meine o.g. E-Mail-Adresse Werbenachrichten per E-Mail zu versenden, es sei denn, der Unterzeichner hat zuvor dem Versand ausdruecklich zugestimmt oder es hat zuvor eine Geschaeftsbeziehung bestanden. Zudem werden Sie aufgefordert, gemaess Paragraph 34 BDSG Auskunft darueber zu erteilen: 1. Welche Daten ueber mich bei Ihnen gespeichert sind und aus welcher Quelle Sie diese Daten gewonnen haben. 2. Welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird. 3. An welche Personen oder Stellen diese Daten uebermittelt wurden. Die Abgabe dieser Erklaerung erwarte ich ebenfalls innerhalb der Ihnen gesetzten Frist bis zum xx.4.2007. Sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht die Unterlassungs- und Datenschutzerklaerung abgegeben haben, so werde ich unverzueglich gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Eine Kopie sende ich an meinen Rechtsanwalt: Dieser wird den Landesdatenschutzbeauftragten informieren. Ausserdem geht eine Meldung an die Wettbewerbszentrale und den Verbraucherschutz. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige behalte ich mir vor, da Sie nicht im Betreff Ihrer Mail zu erkennen gegeben haben, dass es sich um Werbung handelt. Mit freundlichen Gruessen --hier stand nur Vor- u. Zuname - nicht mehr, keine Postanschrift nichts, auch keine Website-Adresse -- ---- Wie reagiert man richtig auf so eine dubiose eMail? Liebe Grüße Vanessa |
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| Also erstmal: Der Text ist eine Vorlage von einer Webseite. Aus meiner Sicht gibt es deshalb dazu ein paar Sachen zu sagen: Prinzipiell finde ich es richtig, wenn man sich gegen Spam wehrt. Allerdings kommt es darauf an, wie es gemacht wird. Einmal die Form: Email ist völlig unpassend - im Gegenteil, man wird selbst zum Spammer und hat keinen Nachweis der Zustellung. Deshalb mein erster Tipp: Mail einfach vergessen. Derjenige hätte sich auch die Mühe machen können, das ordentlich als Brief oder Fax zu schicken. Zweitens der Inhalt: Da hat sich der Versender selber ein Ei gelegt. Ohne zustellfähige Adresse kann man keine Unterlassungserklärung abgeben. Und Mail fällt wegen dem o.g. weg. Also ebenfalls: diese Mail vergessen. Drittens die angeblich erhaltene Mail: Sollte diese Mail nicht dabei gewesen sein, hat der Schreiberling natürlich keine Chance, da man nicht überprüfen kann, ob es sich tatsächlich so verhält, und gegen wen man vorgehen kann, wenn man die Mail gar nicht geschickt hat. Viertens das Recht (auch wenn es hier vielleicht nicht so ist): Sollte der Empfänger tatsächlich eine Mail bekommen haben, sollte man wenigstens dafür sorgen, das das nicht wieder passiert. Und was die Aufforderung bezüglich Datenschutz angeht: Tja, leider fehlt die Adresse zum Überprüfen der Daten. Hat man alles, sollte man natürlich Auskunft erteilen, aber hier sehe ich einfach fehlende Möglichkeiten. Deshalb: auch Mail vergessen. Das mit dem Vergessen bitte nicht ganz so wörtlich nehmen. Ich würde die schön ausdrucken und aufbewahren. Sollte derjenige irgendwann mal wieder kommen, hat man einen Nachweis warum man nichts machen konnte. Oder man sagt natürlich einfach: Mail habe ich nie erhalten. Der Gegenüber hat keine Chance, das nachzuweisen. Deswegen werden Mails in der Rechtssprechung auch, was den Zugang angeht, nicht anmerkannt, es sei denn, man bestätigt den Zugang der Mail, dann könnte sie genauso wirlksam sein wie ein Brief. Allerdings sollte dann auch eine Adresse drauf stehen. Ist schon seltsam, was für Stümper sich rumtreiben und das - mit der Bereitstsellung des Beispieltextes eigentlich gut gedachte - Prinzip völlig unrichtig anwenden. Für solche Leute sollte man auch Beispieltexte haben .... |
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| Und noch ein Tipp, lass mal verschiedene Anti-Spy-Programme über deinen Rechner laufen (Spybot Search and Destroy, XP Clean, Adaware) und mal einen Virenscan. Kann sein das dein Rechner ein Zombie ist der als Spamversender genutzt wird und die Aufträge dazu von anderen Rechnern bekommt. Ist eine gern verwendete Methode um sich selbst aus der Schusslinie als Spammer zu ziehen. Man installiert solche Malware oder auch Viren auf fremde Rechner, die dann den Mailversand übernehmen, als Absender wird dann dein Rechner verwendet. |
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| Sie haben Recht, es fehlt alles, um den Eindruck zu verhindern, dass die email dubios ist. Mittlerweile gibt es mehrere Leidensgenossen, die die gleiche Mail, nur mit wechselnder email-Anschrift und Unterzeichnername erhalten haben. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort, da ich jetzt weiß, worauf ich demnächst bei solchen Mails zu achten habe, um sie als seriös oder unseriös einstufen zu können. Wahrscheinlich ist der Versender dieser eMail selber ein Spammer. LG Vanessa |
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| Zitat:
Und im Prinzip gilt auch: Jeder der halbwegs seriös ist, es ernst meint und Ahnung von der Materie hat, verzichtet immer auf Emails und versendet sein Anliegen als richtiges Schreiben - egal um was es geht. Wobei auch ein Schriftstück nicht immer ein Garant für Seriosität ist, wie wir ja alle wissen |
| Tags: abmahnung, angeblicher, werbemail |
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