Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 23.04.2007, 10:22
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Frage Impressumspflicht, Inhaltverantwortung?


Anzeige
Ist die Impressums, und Haftungspflicht eine inter********e Pflicht?

Läge bei folgendem Beispiel eine Impressumspflicht vor und Wer und Wo, ist für Inhalt dieser Seite haftbar:

1. eine Domain mit der Endung: ".com" , mit einem deutschsprachiges Forum
2. Inhaber der Domain (lt. Whois) ist ein Spanier mit Wohnsitz in Spanien
3. der Server auf dem die Domain installiert ist, steht in Deutschland
4. der Techniker (lt. Whois) ist Deutscher
5. Der Admin des Forums ist Deutscher

Meine Frage:

- Wer wäre für Inhalt dieser Web-Seite verantwortlich und rechtlich zu belangen?
- Nach welches Gericht, (DE, ES oder EU) wäre hier vorzugehen?
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 23.04.2007, 10:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Impressumspflicht, Inhaltverantwortung?

Prinzipiell ist das genannte zunächst ein deutsches Gesetz.

Inwieweit spezielle Verantwortlichkeiten nach deutschem Recht beurteilt werden können, ist immer vom Einzelfall abhängig.
Und vor allem wenn deutsche Personen beteiligt sind (Admin, Techniker, Provider) wird in der Regel auch nach deutschem Recht gehandelt und die persönliche Verantwortung wird nach deutschem Recht beurteilt. Die .com spielt absolut keine Rolle. So auch der Inhaber, wenn eigentlich ein Deutscher dahintersteht (Stichwort Verschleierung).

Alles in allem würde ich mich nicht darauf ausruhen, dass man nach deutschem Recht nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, im Gegenteil, ich persönlich würde dies annehmen.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2007, 11:47
Heinz
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Impressumspflicht, Inhaltverantwortung?

- Doch die Endung der Domain spielt eine Rolle:
wenn es sich um Landesendeungen, wie .es, .de, .uk, usw. handelt muss der Inhaber, auf dem die Domain registriert ist in diesem Land einen Wohnsitz haben. Wenn manche "Domain-Händler" das nicht so genau nehmen, ist das eine andere Sache.

- Der Server auf dem die Domain installiert ist, dürfte auch nicht für den Inhalt verantwortlich sein. Da ja sonst auch die Telecom für den Inhalt der Telefongespräche verantwortlich gemacht werden könnte.

- Der Techniker fällt wohl auch aus, da sonst auch der Drucker einer Zeitung für deren Inhalt zu belangen wäre.


- Alles im Allem, kann meiner Meinung nach nur der Domaininhaber laut "Whois"
für den Inhalt seiner Web-Seite verantwortlich sein. Das Argument der Verschleierung ist zwar korrekt, aber bei einem Banküberfall ist auch der vermummte Bankräuber der Täter und nicht der Maskenverkäufer.

Eine Impressumpflicht finde ich sowieso überflüssig, da alle Angaben in der Whois-Daten zu ersehen sind. Dass ein Impressum somit genauso falsche Angaben (entgegen der registrierten Whoisdaten) erhalten kann wie die Absender-Angaben eines Briefes, macht diese Pflicht auch nicht glaubwürdiger, sondern überflüssig wie ein Kropf.

Der Vorteil: deutschen Anwälten können mehr Abmahnungen schreiben.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 23.04.2007, 12:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Impressumspflicht, Inhaltverantwortung?

Zitat:
wenn es sich um Landesendeungen, wie .es, .de, .uk, usw. handelt muss der Inhaber, auf dem die Domain registriert ist in diesem Land einen Wohnsitz haben. Wenn manche "Domain-Händler" das nicht so genau nehmen, ist das eine andere Sache.
Das ist völlig irrelevant. Wo der Inhaber wohnt ist egal, die Frage war, welches Recht angewandt werden muss. Und was das "genau nehmen" angeht: Eine com Domaine kann von allen verwendet werden, das ist "genau" festgelegt. Wenn andere das anders machen, das ist DEN ihr Problem.
Zitat:
Der Server auf dem die Domain installiert ist, dürfte auch nicht für den Inhalt verantwortlich sein. Da ja sonst auch die Telecom für den Inhalt der Telefongespräche verantwortlich gemacht werden könnte
Nicht für den Inhalt, das ist richtig. Aber es bestehen entsprechende Auskunftspflichten nach dem TDG. Und da der Provider ein deutscher ist gilt deutsches Recht - mit den entsprechenden Auskunftspflichten.
Zitat:
Der Techniker fällt wohl auch aus, da sonst auch der Drucker einer Zeitung für deren Inhalt zu belangen wäre
Aber es könnte ein Indiz dafür sein, dass die Seite deutschem Recht unterliegt (neben all den anderen Indizien). Je mehr dafür spricht umso eher könnte deutsches Recht gelten.
Zitat:
Alles im Allem, kann meiner Meinung nach nur der Domaininhaber laut "Whois"
für den Inhalt seiner Web-Seite verantwortlich sein
Das wird in der Rechtssprechung allerdings anders gesehen. Der Betreiber ist für den Inhalt verantwortlich - wie der Fahrer eines Autos und nicht der Eigentümer. Und dein Maskenbeispiel: Wenn du sagst der Domaininhaber, dann wäre die Maske verantwortlich.
Zitat:
Eine Impressumpflicht finde ich sowieso überflüssig, da alle Angaben in der Whois-Daten zu ersehen sind. Dass ein Impressum somit genauso falsche Angaben (entgegen der registrierten Whoisdaten) erhalten kann wie die Absender-Angaben eines Briefes, macht diese Pflicht auch nicht glaubwürdiger, sondern überflüssig wie ein Kropf.
Naja, jedem seine Meinung. Ich hoffe, du hast irgendwann mal ein Problem mit einem falschen / fehlenden Impressum. Dann werde ich dich an deinen Satz erinnern. Aber zum Glück sieht das das Gesetz anders, und jeder der irgendwann mal damit Probleme weiss das auch zu würdigen.
Zitat:
Der Vorteil: deutschen Anwälten können mehr Abmahnungen schreiben.
Alles klar woher der Wind weht ...

Zurück zum Sachlichen: Wenn du der Meinung bist, dass es nicht so ist, deine Meinung. Allerdings sollte auch eine andere meinung gelten. Im Endeffekt muss weder meine noch deine richtig sein, entscheiden werden im Endeffekt die Richter. Und ich hab das Gefühl, da bin ich näher dran als du ....
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 23.04.2007, 14:41
Heinz
 
Beiträge: n/a
Blinzeln AW: Impressumspflicht, Inhaltverantwortung?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Das ist völlig irrelevant. Wo der Inhaber wohnt ist egal, die Frage war, welches Recht angewandt werden muss. Und was das "genau nehmen" angeht: Eine com Domaine kann von allen verwendet werden, das ist "genau" festgelegt.
...genau es kommt also auf den Wohnort des Inhabers an. Beispiel: Du registrierst und betreibst eine .com Domaine bei einem US-Server. Dein Wohnort ist in Dtschland bzw. Du bist Deutscher, somit wäre deutsches Recht anwendbar.
Zitat:
Nicht für den Inhalt, das ist richtig. Aber es bestehen entsprechende Auskunftspflichten nach dem TDG. Und da der Provider ein deutscher ist gilt deutsches Recht - mit den entsprechenden Auskunftspflichten.
Ok, aber er ist nicht für das Impressum der Seite zuständig, sondern nur für die registrierten Whois-Daten
Zitat:
Aber es könnte ein Indiz dafür sein, dass die Seite deutschem Recht unterliegt (neben all den anderen Indizien). Je mehr dafür spricht umso eher könnte deutsches Recht gelten.
Je mehr , je weniger....?? Wenn dann bitte eindeutiger. Einzige Bedingung wäre entweder Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit.
Zitat:
Der Betreiber ist für den Inhalt verantwortlich - wie der Fahrer eines Autos und nicht der Eigentümer.
Und wer ist der Betreiber bitte schön,... doch wohl der als Inhaber in der Whois-Daten registriert ist?! Wie sollte sonst ein Verhältnis zwischen Inhaber und Betreiber ausehen?
Zitat:
Ich hoffe, du hast irgendwann mal ein Problem mit einem falschen / fehlenden Impressum.
Kann ich garnicht haben, da ich mich an die Whois-Daten halte. Das Impressum einer Web-Seite kann jeder nach belieben austauschen bzw. ändern.
Zitat:
Aber zum Glück sieht das das Gesetz anders, und jeder der irgendwann mal damit Probleme weiss das auch zu würdigen.
Das bezweifle ich, komisch ist es doch auch, dass es wohl nur in Deutschland diese Impressumpflicht gibt.
Zitat:
Alles klar woher der Wind weht ...
??? woher weht er denn???

Zitat:
Zurück zum Sachlichen: Wenn du der Meinung bist, dass es nicht so ist, deine Meinung. Allerdings sollte auch eine andere meinung gelten. Im Endeffekt muss weder meine noch deine richtig sein, entscheiden werden im Endeffekt die Richter. Und ich hab das Gefühl, da bin ich näher dran als du ....
Da es hier wohl nicht um Meinung oder Gefühle geht, sollte man auch nur Fakten bewerten und sehe im obigen Fall den Spanier als Verantwortlichen.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Impressumspflicht GDmaster Internationales Privatrecht 0 12.07.2008 16:06
Impressumspflicht bzw. Auskunftspflicht für Bürgerinitiativen inpostreum Verantwortlichkeit für Inhalte 1 31.03.2008 22:04
Impressumspflicht auch für Subdomain Foren? Anonymous Sonstiges zum Onlinerecht 4 03.10.2007 11:00
Impressumspflicht in nicht-öffentlichem Forum Unregistriert Verantwortlichkeit für Inhalte 0 03.02.2007 02:00
Anzeige bei Verletzung der Impressumspflicht Anonymous Sonstiges zum Onlinerecht 3 18.12.2006 19:49



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:05 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46