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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Läge bei folgendem Beispiel eine Impressumspflicht vor und Wer und Wo, ist für Inhalt dieser Seite haftbar: 1. eine Domain mit der Endung: ".com" , mit einem deutschsprachiges Forum 2. Inhaber der Domain (lt. Whois) ist ein Spanier mit Wohnsitz in Spanien 3. der Server auf dem die Domain installiert ist, steht in Deutschland 4. der Techniker (lt. Whois) ist Deutscher 5. Der Admin des Forums ist Deutscher Meine Frage: - Wer wäre für Inhalt dieser Web-Seite verantwortlich und rechtlich zu belangen? - Nach welches Gericht, (DE, ES oder EU) wäre hier vorzugehen? |
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| Prinzipiell ist das genannte zunächst ein deutsches Gesetz. Inwieweit spezielle Verantwortlichkeiten nach deutschem Recht beurteilt werden können, ist immer vom Einzelfall abhängig. Und vor allem wenn deutsche Personen beteiligt sind (Admin, Techniker, Provider) wird in der Regel auch nach deutschem Recht gehandelt und die persönliche Verantwortung wird nach deutschem Recht beurteilt. Die .com spielt absolut keine Rolle. So auch der Inhaber, wenn eigentlich ein Deutscher dahintersteht (Stichwort Verschleierung). Alles in allem würde ich mich nicht darauf ausruhen, dass man nach deutschem Recht nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, im Gegenteil, ich persönlich würde dies annehmen. |
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| - Doch die Endung der Domain spielt eine Rolle: wenn es sich um Landesendeungen, wie .es, .de, .uk, usw. handelt muss der Inhaber, auf dem die Domain registriert ist in diesem Land einen Wohnsitz haben. Wenn manche "Domain-Händler" das nicht so genau nehmen, ist das eine andere Sache. - Der Server auf dem die Domain installiert ist, dürfte auch nicht für den Inhalt verantwortlich sein. Da ja sonst auch die Telecom für den Inhalt der Telefongespräche verantwortlich gemacht werden könnte. - Der Techniker fällt wohl auch aus, da sonst auch der Drucker einer Zeitung für deren Inhalt zu belangen wäre. - Alles im Allem, kann meiner Meinung nach nur der Domaininhaber laut "Whois" für den Inhalt seiner Web-Seite verantwortlich sein. Das Argument der Verschleierung ist zwar korrekt, aber bei einem Banküberfall ist auch der vermummte Bankräuber der Täter und nicht der Maskenverkäufer. Eine Impressumpflicht finde ich sowieso überflüssig, da alle Angaben in der Whois-Daten zu ersehen sind. Dass ein Impressum somit genauso falsche Angaben (entgegen der registrierten Whoisdaten) erhalten kann wie die Absender-Angaben eines Briefes, macht diese Pflicht auch nicht glaubwürdiger, sondern überflüssig wie ein Kropf. Der Vorteil: deutschen Anwälten können mehr Abmahnungen schreiben. |
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Zurück zum Sachlichen: Wenn du der Meinung bist, dass es nicht so ist, deine Meinung. Allerdings sollte auch eine andere meinung gelten. Im Endeffekt muss weder meine noch deine richtig sein, entscheiden werden im Endeffekt die Richter. Und ich hab das Gefühl, da bin ich näher dran als du .... |
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| Tags: impressumspflicht, inhaltverantwortung |
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