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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Sehr geehrter Herr Asabd akkan, Sie haben sich am 2007-02-16 mit der eMail-Adresse "………@addy.de" und Ihrer IP-Adresse xx.xxx.xxxx.xx im Internet auf der Webseite **************.net angemeldet und haben die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen akzeptiert. Aus dem dadurch zustande gekommenen Vertrag ergibt sich eine Forderung in Höhe von 59,00 Euro. Eine Postzustellung haben wir aufgrund Ihrer falschen Angaben vom 2007-08-01 nicht erwirken können, weshalb Ihnen diese Mahnung per eMail zugestellt wird. Da bis heute keine Korrektur dieser Angaben und auch keine Zahlung erfolgte, ist zu vermuten, dass bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht bestand, sich den Zugang zur kostenpflichtigen Dienstleistung zu verschaffen, ohne deren Entgelt bezahlen zu wollen. Nach § 263 StGB stellt dies einen Betrugstatbestand dar und ist strafbar! Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen Gesamtbetrag von 78,30 Euro bis spätestens zum 29.01.2007 zu entrichten. Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag auf das unten stehende Konto: ………………… Restbetrag: 62,50 Euro Nun zu meiner Frage: Muss ich das schnellstmöglich überweisen oder haben die nichts festes in der Hand, wie ernst ist es mit diesem Brief Danke schon mal im Vorraus für die Antworten mfg |
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| Um welche Seite handelt es sich hier? Wieder so eine Lebenserwartungsseite? Hausarbeiten? Wenn die Seite den Eindruck gemacht hat, das sie nichts kostet und nirgends deutlich ein Preis erkennbar war und dieser NUR in den AGBs stand, musst du nix zahlen. In AGBs verstecke Preisangaben sind ungültig und gelten als verstecke Klauseln. |
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| Ansonsten haben die schon was in der Hand. Die IP. Und wenn es zur Strafverfolgung kommt könnte der Anschluss ermittelt werden. Alles andere liegt in den Händen der "Ermittler". Allerdings, wenn die Leistung per Post hätte erbracht werden müssen (Zusendung von irgendwelchen Auswertungen) könnte man die Leistung als nicht erbracht ansehen |
| Tags: hand |
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