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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige wenn man Prominentenbilder auf einer Homepage veröffentlichen will, diese allerdings nicht immer vorteilhaft sind (z. B. Prominenter ist betrunken). Diese Bilder sind freizugänglich, auf vielen Seiten bereits veröffentlicht und über die Google-Bildersuche erhältlich. Muss man trotzdem ein Copyright beachten? Vielen Dank im voraus Bernd |
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Und außerdem: Hier könnten zwei Rechte greifen: 1. Urheberrecht und 2. Recht am eigenen Bild. Ohne Zustimmung des Urhebers und der abgebildeten Person (da diese offensichtlich Inhalt und Zweck derartiger Bilder ist) ist die Veröffentlichung von Bildern rechtswidrig (egal welches Land - das ist inter******** ziemlich ähnlich). Unabhängig davon, ob in vorteilhaften Positionen oder nicht. Ach ja: Die Strafe - eventuell sogar "Schmerzensgeld" - bewegt sich bei Prominenten in Höhen, von denen die meisten Konten träumen - und deren Anwälte sind sogar ziemlich gut in der Verfolgung der Veröffentlichungen. |
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| Doch noch nicht aufgegeben. Wenn ich nun nicht die Fotos selber veröffentliche, sondern einfach nur Links auf diese frei zugänglichen Fotos setze. Kann ich dafür belangt werden? Vielen Dank im voraus. Gruß Bernd |
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| Wenn die Bilder rechtswidrig sind, ja (Stichwort "Haftung für Links") Und mit Auschluss der Haftung durch entsprechende Texte kann man sich auch nicht rausreden, da man zum einen den Link direkt (und deswegen) dahin gesetzt hat, zum anderen annehmen muss, dass die Bilder rechtswidrig sind, wenn sie nicht auf "offiziellen" Seiten (Urheber, Inhaber von Nutzungsrechten [zB. Magazine]) veröffentlicht wurden. |
| Tags: homepage, prominentenbilder |
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