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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #11 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 16:16
Benutzer
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 30
Standard AW: private nachrichten lesen???


Sorry, du hast natürlich Recht, es war das falsche Gesetz ... das hier dürfte einschlägig sein für private Anbieter von Telediensten von Anwendungsbereich, Begriffsdefinition und Pflichten:

http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/

§ 1 Anwendungsbereich
(1) 1Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (Telemedien). 2Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für den Bereich der Besteuerung.
(3) Das Telekommunikationsgesetz und die Pressegesetze bleiben unberührt.
(4) Die an die Inhalte von Telemedien zu richtenden besonderen Anforderungen ergeben sich aus dem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag).
(5) Dieses Gesetz trifft weder Regelungen im Bereich des inter********en Privatrechts noch regelt es die Zuständigkeit der Gerichte.

§ 2 Begriffsbestimmungen
1Im Sinne dieses Gesetzes

1. ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,
2. ist niedergelassener Diensteanbieter jeder Anbieter, der mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit Telemedien geschäftsmäßig anbietet oder erbringt; der Standort der technischen Einrichtung allein begründet keine Niederlassung des Anbieters,
3. ist Nutzer jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen,
4. sind Verteildienste Telemedien, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne individuelle Anforderung gleichzeitig für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern erbracht werden,
5. ist kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt; die Übermittlung der folgenden Angaben stellt als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation dar:

a) Angaben, die unmittelbaren Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post,
b) Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden.

2Einer juristischen Person steht eine Personengesellschaft gleich, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

§ 7 Allgemeine Grundsätze
(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(2) 1Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. 2Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. 3Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.
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  #12 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 16:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: private nachrichten lesen???


Okay, da das Fernmeldegeheimnis sich aber auf durchgeleitete Informationen beschränkt, ist das für den Fall nicht relevant. Denn die Voraussetzungen für das Gesetz (und damit die Anwendung "nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ") sind nun mal in dem Beispiel nicht gegeben

Ich kann darin immer noch nichts finden, das ein Anbieter das nicht darf. Das ist nirgendwo ausgeschlossen.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #13 (permalink)  
Alt 02.03.2009, 17:18
Benutzer
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 30
Böse AW: private nachrichten lesen???


Bitte diesen Account löschen, die Antworten dieses Supermoderators lassen tief blicken! Da bekomme ich hier echt Bedenken, noch weiter auf dieser Seite registriert zu sein.
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  #14 (permalink)  
Alt 02.03.2009, 17:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: private nachrichten lesen???


Keine Angst, ich darf es nicht - es würde mir hier auch nicht viel bringen
Hier ging es ja auch nur um die rechtliche Erörterung der Möglichkeiten.

Zum Löschen des Accounts wende dich bitte an den im Impressum angegebenen Betreiber (oder über den Kontakt-Link). Ich bin hier auch nur "User".
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  #15 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 07:54
Benutzer
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 30
Standard AW: private nachrichten lesen???


Hier findet ihr ein interessantes Podcast zu dem Thema ---> http://www.law-podcasting.de/darf-ei...der-user-lesen
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